Kein Geld für Schulen, für Kitas oder für den Straßenausbau: Viele Städte und Gemeinden sind pleite und das schon seit langem. In Nordrhein-Westfalen türmt sich ein Schuldenberg so hoch wie […]
Pressespiegel
Indener Bürgermeister bezahlt seine Knöllchen
Neues im Knöllchenstreit um den Indener Bürgermeister Jörn Langefeld (parteilos). Die fünf Verwarngelder, die Langefeld und in einem Fall seine Frau wegen Falschparkens erhalten hatten, sind mittlerweile bezahlt. Das teilte sein Vertreter Michael Linzenich auf Nachfrage der Redaktion mit.
Das war ich nicht. Oder doch?
14.12.2019 / Jülicher Zeitung / Seite 18 / LOKALES/ https://epaper.zeitungsverlag-aachen.de / Kommentar von b.giesen@zeitungsverlag-aachen.de Wenn kleine Kinder dabei ertappt werden, dass sie irgendetwas kaputt gemacht haben, ist die erste Reaktion […]
„Ein klassisches Missverständnis“
In der Knöllchen-Affäre wäscht Indens Bürgermeister Jörn Langefeld weiterhin seine Hände in Unschuld. In einem aktuellen Post auf Facebook schreibt er von einem „klassischen Missverständnis“, da er und seine Gattin die Anhörungsbögen für Parkverstöße nicht schriftlich oder elektronisch ausgefüllt hätten, sondern mündlich bei Mitarbeitern des Ordnungsamtes Stellung genommen habe.
Rat stellt Strafanzeige gegen Langefeld
Jülicher Zeitung: Einstimmig hat der Indener Gemeinderat am Mittwoch in der Knöllchen-Affäre beschlossen, bei der Staatsanwaltschaft Aachen Strafanzeige gegen Bürgermeister Jörn Langefeld einzureichen. Die Liste möglicher Delikte, die hier infrage komme, reiche von Strafvereitelung im Amt zum Nachteil der Gemeinde über die Verletzung von Amts- und Treuepflichten bis zu Amtsmissbrauch und Nötigung eines weisungsgebundenen Mitarbeiters.
Bezahlt Bürgermeister Knöllchen nicht?
Jörn Langefeld hat im Jahr 2019 mehrere Knöllchen kassiert. Und er hat möglicherweise dafür gesorgt, dass er und in einem der Redaktion weiterhin bekannten Fall auch seine Frau die Knöllchen nicht bezahlen mussten. Langefeld nimmt für sich in Anspruch, die ihm vorgeworfenen Parkverstöße nicht begangen, sondern sich lediglich gegen fälschlicherweise erlassene Verwarngelder gewehrt zu haben.