Bevor ich meine Ausführungen beginne, möchte ich mich im Namen meiner Fraktion insbesondere beim Kämmerer Herrn Linzenich für die umfassende und zeitgerechte Bereitstellung der angeforderten Informationen bedanken, die erforderlich waren, um eine Entscheidung über den Haushaltsplanentwurf des Jahres 2026 zu treffen. Auch stand er uns jederzeit bei Nachfragen zu veranschlagten Beträgen zur Verfügung. Bedanken möchten wir uns aber auch bei den Beschäftigten in den Fachbereichen der Verwaltung, die die vielfältigen Unterlagen für die Haushaltsberatungen vorbereitet und erstellt haben. Ohne dieses Fundament wären die Beratungen und Entscheidungen nicht möglich gewesen.
Die Gemeinde hat für jedes Jahr eine Haushaltssatzung bzw. einen Haushaltsplan zu erlassen (§ 78, 79 Gemeindeordnung (GO) NRW). Hierbei sind die voraussichtlich anfallenden Erträge und Einzahlungen sowie Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen anzusetzen (§ 79 GO NRW), und zwar nur in der in dem betreffenden Haushaltsjahr anfallenden Höhe. Sind sie nicht errechenbar, müssen sie sorgfältig geschätzt werden (§ 11 Kommunal-Haushaltsverordnung NRW). Der Bürgermeister bringt, den vom Kämmerer aufgestellten Entwurf des Haushaltsplanes im Gemeinderat ein und danach erfolgen die politischen Beratungen in den Fraktionen sowie den Fachausschüssen und im Gemeinderat.
Mit Investitionsentscheidungen sind in der Regel langfristig wirkende Belastungen der Haushaltsführung nicht nur durch die Investitionen selbst, sondern auch durch Folgekosten (Betriebskosten in Form von Personal- und Sachaufwand) verbunden, die nicht selten das Investitionsvolumen überschreiten. Da nach dem Gesetz des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden im Land NRW (NKF) Vermögensgegenstände abzuschreiben sind, belastet der Aufwand für Abschreibungen den Haushalt teilweise (über die bisherigen Tilgungen hinausgehend) noch zusätzlich.
Wenn in der Bilanz ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag ausgewiesen wird, sind in einem Haushaltssicherungskonzept Maßnahmen zum nachhaltigen Wiederaufbau des kommunalen Eigenkapitals darzustellen (§ 76 Abs. 2 letzter Satz GO NRW).
Wird kein Haushalt vorgelegt – wie hier in Inden seit Anfang 2024 – gilt bis zur Genehmigung eines Haushaltes für das Jahr 2026 und das Haushaltssicherungskonzept von 2026 bis 2035 die vorläufige Haushaltsführung nach § 82 GO NRW. Die Gemeinde darf nur Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die u.a. für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.
Ebenfalls sind aus Gründen der Transparenz die Haushaltsgrundsätze
- Sparsamkeit
- Wirtschaftlichkeit
- Effizienz
- Klarheit und
- Wahrheit
stringent einzuhalten. Nur damit wird ein Fundament geschaffen, auf dem man weiter aufbauen kann.
Der notwendige Strukturwandel und steigende Sozialkosten schaffen eine Zwei-Klassen Gesellschaft von Städten und Gemeinden. Solchen, die ihren Bürgern und Bürgerinnen etwas bieten können, und solchen, in denen nur noch der Mangel verwaltet werden kann. Aus dieser Spirale des „Alle Jahre wieder“ müssen wir raus!
„Wer die Musik bestellt, der muss sie auch bezahlen!“, so muss das Motto verantwortungsvoller Finanzpolitik in unserem Land lauten, und zwar besonders für Bund und Land.
Angesichts der lebhaften Debatten auch innerhalb der Städte und Gemeinden muss nämlich gleich zu Beginn klar und deutlich gemacht werden, wer für die Situation die Hauptverantwortung trägt: Die Fremdbestimmung durch Bundes- und Landesgesetzgeber durch Übertragung von Aufgaben ohne eine auskömmliche Finanzierung muss sofort beendet werden. Sie ist der Hauptgrund für die Misere.
2006, genau am 13.06.2006, also vor fast 20 Jahren hat der Gemeinderat auf Antrag der SPD Fraktion durch den Beitritt zur „Alsdorfer Erklärung“ vom 04.05.2006 schon ein Umdenken bei den Ländern und beim Bund in Sachen Gemeindefinanzierung eingefordert. Es bleibt dabei: Die Bundesregierung, die Bundesländer und die kommunalen Spitzenverbände müssen die Finanzbeziehungen zwischen Bund, den Bundesländern und der kommunalen Familie neu regeln. Städte und Gemeinden müssen ihre Aufgaben zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger wieder dauerhaft und sachgerecht erfüllen zu können.
Bisher ist nicht erkennbar, wie die Finanzsituation der Kommunen dauerhaft und nachhaltig verbessert werden soll. Wenn kommunale Selbstverwaltung erhalten bleiben soll, dürfen Kommunen nicht die Packesel der Nation bleiben. Die Kommunen sind strukturell unterfinanziert!!!
Wer den Kommunen neue Aufgaben überträgt, muss daher auf Dauer für alle damit in Zusammenhang stehenden Kosten aufkommen. Dieser Grundsatz ist unumstößlich und nicht verhandelbar!!!
Entschlossenes und gemeinsames Handeln der politisch Verantwortlichen ist mehr denn je erforderlich, um zu verhindern, dass sich die Finanzschlinge um die Kommunen noch weiter zuzieht.
Wenn wir die Lebensqualität in unseren Städten und Gemeinden erhalten wollen, dann muss gehandelt werden. Die strukturelle Unterfinanzierung unserer Städte und Gemeinden muss ein Ende haben. Es kann nicht sein, dass gespart wird und trotzdem kein Land in Sicht kommt.
Wir müssen endlich raus aus dieser Vergeblichkeitsfalle!!!
Denen, die es angeht sage ich: Wir entscheiden im Gemeinderat in Kenntnis aller Fakten und nicht nach populistischen Gesichtspunkten. Nicht nur die sparsame schwäbische Hausfrau weiß, dass man nicht mehr ausgeben soll, als an Einnahmen vorhanden ist und dass für Schulden auch Tilgung und Zinsen aufzubringen sind.
Bei pflichtigen Aufgaben ist die Gemeinde Inden aufgrund gesetzlicher oder sonst verbindlicher Vorgaben verpflichtet, die entsprechende Aufgabenerfüllung zu gewährleisten. Damit ist das „Ob“ der Aufgabenerfüllung nicht beeinflussbar. Gleichwohl können aber auch in diesen Bereichen Aspekte der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit berücksichtigt und das „Wie“ der Aufgabenerfüllung betrachtet, mögliche Einsparpotentiale generiert und Standard-absenkungen vorgenommen werden
In der Ratssitzung vom 21.01.2026 wurde der Entwurf des Haushaltsplanes für 2026 und das Haushaltssicherungskonzept vom Bürgermeister Stefan Pfennings dem Rat zugeleitet. Ein Werk mit mehr als 600 Seiten. Von der SPD Fraktion wurden am 08.02.2026 vorläufige Unterlagen für die Haushaltsberatungen angefordert und unmittelbar nach Erstellung zur Verfügung gestellt. Mit der Drucksache 56/2026 wurden diese Unterlagen im Ratsinformationsdienst veröffentlicht. Sie stehen damit allen – auch der Öffentlichkeit – zur Verfügung. Mit den zur Verfügung gestellten Daten war eine fundierte Beratung möglich. Am 05.03.2026 wurde in einer Klausurtagung der Entwurf den Ratsmitgliedern vom Kämmerer Herrn Linzenich erläutert. Dabei wurde einvernehmlich abgesprochen, dass Änderungsanträge der Ratsfraktionen bis 12. März 2026 einzureichen sind.
Die SPD Fraktion hat fristgerecht 32 Anträge eingebracht. Ziel war es, den Haushalt auf das Wesentliche zu konzentrieren, unnötige Ausgaben zu vermeiden und finanzielle Risiken zu reduzieren. Die SPD-Anträge wurden am 18.03.2026 mit den Anträgen der CDU und UDB in einem Gespräch mit den Fraktionsvorsitzenden, dem Bürgermeister sowie Kämmerer diskutiert. Zur Sitzung des Hauptausschusses lagen dann 36 Anträge zur Abstimmung vor. Die Ergebnisse der Beratungen ergeben sich aus der vorliegenden Niederschrift, die ich hier nicht alle im Detail vortragen werde.
Wir haben zum Haushaltsentwurf nachstehende Streichungen beantragt und dabei klare Schwerpunkte gesetzt:
Schaffung von Wohnraum
Ansatz 2026 2.500.000,00 Euro, 2027 und 2028 jeweils 1.500.000,00 Euro streichen, weil die Gemeinde sich dies nicht leisten kann und auch zu teuer baut. Das Vierfamilienhaus in der Römerstraße wird voraussichtlich 1,7 Mio.€ kosten ohne Grundstück. Dies bedeutet mehr als 4.000,00 Euro Baukosten je qm Wohnfläche.
Lucherberg Ort der Zukunft Weiterentwicklung
Ausgaben-Ansatz in 2026 750.000,00 Euro und in 2028 3.000.000,00 Euro streichen.
Ebenso die Einnahmeposition im Jahr 2028 in Höhe von 3.656.250,00 Euro.
Veranschlagung erfolgt, weil es mündliche Aussagen aus Düsseldorf geben soll, evtl. Fördermittel im Jahr 2028 bereitzustellen. Wenn aber vorher schon Grundstücke gekauft werden, die zur Maßnahme erforderlich sind, würden diese bei der Förderung berücksichtigt. Weder liegt ein Förderbescheid vor noch kennen wir als Rat einen schriftlichen Vermerk über eine solche Aussage. Im Übrigen gibt es auch noch eine Landtagswahl bis 2028 und wie danach Fördermaßnahmen aussehen, weiß niemand. Daher ist es mehr als leichtfertig, wenn nicht sogar unverantwortlich, jetzt hier Veranschlagungen vorzunehmen.
Auch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW erwähnte in ihrem Bericht u.a.:
Die Gemeinde Inden sollte lediglich Strukturwandelprojekte fortführen, für die bereits vertragliche Verpflichtungen begründet wurden. Weitere Maßnahmen in diesem Bereich sollte sie umgehend einstellen.
Parkplatz im Zentrum/ Umbaumaßnahme Bartze Hof Lamersdorf
Der vorgesehene Ansatz von 170.643,00 Euro für Parkplatz an der Goltsteinstraße ist zu streichen. In der Bilanz zum 31.12.2024 ist die Sonderrücklage unverändert gegenüber 2023 ausgewiesen, die am 17.05.2018 in Höhe von 250.000,00 Euro durch die Fraktionen von SPD, CDU und Grüne im Rat beschlossen wurde. Aktuell beträgt diese Sonderrücklage per 31.12.2024 noch 170.653,91 Euro, die für Investitionen imInfrastrukturbereich gebildet wurde. Hierzu gehört die Umbaumaßnahme Bartze Hof. Falls es keine Förderung gibt, ist die Maßnahme – Kosten sind veranschlagt mit 150.000,00 Euro – zu realisieren, ohne eine Belastung im Haushaltsplan zu veranschlagen, weil die Rücklage in dieser Höhe noch vorhanden ist.
Eingangsbereich Rathaus wegen Öffnungszeiten
Ursprüngliche Kosten von 40.000,00 Euro auf 80.000,00 Euro erhöht, jetzt eingeplant in 2026 70.000,00 Euro. Für die bürgerfreundlichere Veränderung der Öffnungszeiten im Rathaus bedarf es keiner Ausgabe von 70.000,00 Euro, gerade bei der vorhandenen Finanzsituation, daher ist der Ansatz zu streichen.
Investitionen für Feuerwehrgerätehäuser
Ziel unseres Antrages war die deutliche Reduzierung der geplanten Investitionen in Feuerwehrgerätehäuser in Inden/Altdorf, Lamersdorf, Lucherberg und Schophoven von 11,8 Millionen Euro, um die finanzielle Belastung zu begrenzen. Die SPD Fraktion hatte vorgeschlagen für jedes der Feuerwehrgerätehäuser einen Merkposten/Platzhalter von 50.000,00 Euro zu bilden. Die CDU Fraktion hatte beantragt, dass der Ansatz für den Neubau und Instandsetzung der Feuerwehr-gerätehäuser zusammengefasst und auf 5 Millionen Euro im Jahr 2027 begrenzt und ggf. in den Folgejahren fortgeschrieben wird. Es steht für uns auch außer Frage, dass in den kommenden Jahren Investitionen in die Feuerwehr notwendig sein werden. Unseren Antrag haben wir zurückgezogen und uns dem Antrag der CDU angeschlossen, der genügend Flexibilität hergibt.
Streichung von nicht zwingend notwendigen Investitionen wie:
* Waschplatz Bauhof (60.000 Euro)
* Umbau Bäko-Gelände (450.000 Euro)
* Kürzung der Sanierung am Kutschenhaus Gut Müllenark um 80.000 Euro
* Streichung von Ausgaben im Katastrophenschutz von 365.000 Euro, da Bund, Land und Kreis zuständig sind
Darüber hinaus hat die SPD strukturelle Einsparungen vorgeschlagen:
* Kürzung freiwilliger Leistungen um 10 %, soweit möglich.
* Reduzierung zusätzlicher Personalkosten von 330.000 Euro auf 130.000 Euro.
* Kürzung der Sach- und Dienstleistungen um 5 % = 238.600 Euro.
* Kürzung der ordentlichen Aufwendungen um 5 % = 69.100 Euro.
Die Kürzung der Personalkosten wurde durch die Anträge der CDU Fraktion erreicht, einige der vorgesehenen neuen Stellen zu streichen. Diesen Stellenstreichungen stimmt die SPD Fraktion zu.
Durch den gemeinsamen Beschluss im Gespräch vom 18.03.2026 wird im Gesamtergebnishaushalt ein globaler Minderaufwand von 2 Prozent veranschlagt, daher bedarf es nicht mehr eines gesonderten Beschlusses zur Kürzung von Sach- und Dienstleistungen sowie der ordentlichen Aufwendungen. Der globale Minderaufwand wird sich zwischen 580.000,00 Euro bis zu 600.000,00 Euro je Jahr bewegen.
Die SPD Fraktion hat mit den Anträgen gezeigt, dass wir – wie in der Vergangenheit – für einen verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern stehen. Gerade in schwierigen Zeiten müssen klare Prioritäten gesetzt werden. Wir sagen ehrlich, was möglich ist, und zwar immer nach sorgfältiger Bewertung der bekannten Fakten, die für jeden transparent und nachvollziehbar sein müssen. Nicht alles, was wünschenswert ist, ist aktuell auch finanzierbar.
Unser Anspruch ist es, die Gemeinde im Rahmen der grundgesetzlich und landesverfassungsrechtlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung handlungsfähig zu halten, Risiken zu minimieren und gleichzeitig die wirklich wichtigen Projekte abzusichern. Unser Ziel bleibt als Gemeinderat weiterhin Entscheidungen eigenverantwortlich und unabhängig im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu treffen. Dafür stehen wir – sachlich, verantwortungsvoll und mit klarem Blick auf die Zukunft.
Nachdem die Einzelbeschlüsse zu den Änderungsanträgen gefasst waren, gab es einen einstimmigen Beschluss als Empfehlung an den Rat, die Hebesätze für 2026 wie folgt festzusetzen:
Grundsteuer A und B 1.150 Punkte (in 2023, 2024 und 2025 jeweils 930 Punkte)
Gewerbesteuer 700 Punkte (unverändert seit 2023)
Der vom Bürgermeister Pfennings vorgesehene Hebesatz für die Grundsteuer A und B von 1.400 Punkten für das Jahr 2026 wurde nicht erforderlich. Im Übrigen wird jedes Jahr über einen Haushalt und die Hebesätze vom Gemeinderat neu beraten und entschieden.
Über den einstimmig gefassten Empfehlungsbeschluss des Hauptausschusses gilt es in der heutigen Ratssitzung abzustimmen.
Die SPD Fraktion wird nach dem Ergebnis wird der Sitzung des Hauptausschusses vom 19.03.2026 der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan gemäß der Drucksache 56/2026 in der Fassung der 5. Änderungsliste vom 19.03.2026 für das Jahr 2026 bestehend aus Ergebnisplan und Finanzplan einschließlich Stellenplan sowie en weiteren Anlagen und dem Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2026 bis 2035 zustimmen, obwohl einige der gestellten Anträge abgelehnt wurden.
Die einzelnen Werte sind aus der Haushaltssatzung zu entnehmen, und zwar
das Jahresergebnis für 2026 beläuft sich auf – 8.918.3140,00 Euro (Entwurfsfassung 9.870.669,00 Euro),
für Investitionen sind 3.08.400,00 Euro an Krediten festgesetzt (im Entwurf 4.814.000,00 Euro),
der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden können, beläuft sich auf 40.000.000,00 Euro (unverändert gegenüber dem Entwurf).
Die sachliche und konstruktive Zusammenarbeit zwischen den Fraktionen war die Basis dafür, dass der Haushalt für das Jahr 2026 in der heutigen Ratssitzung voraussichtlich einstimmig verabschiedet wird.
Dies werten wir als wichtiges Zeichen, um die hohen Herausforderungen auch zukünftig gemeinsam im Interesse der Indener Bevölkerung meistern zu können.
Dies war in der Vergangenheit über viele Jahre nicht erreichbar.
An dieser Stelle sei auch erwähnt, dass die SPD als Teil der Koalition mit der CDU unter schwierigsten Haushaltsbedingungen die Steuersätze so niedrig wie möglich gehalten hat, um die Bürgerinnen und Bürger nicht zu sehr zu belasten. An diesen Bestrebungen halten wir nach wie vor fest.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir befinden uns in schwierigem Fahrwasser. Lassen Sie uns gemeinsam nach den Wegen suchen, die eine tragfähige Grundlage für die Zukunft schaffen. Mit der Haushaltsplanverabschiedung heute gehen wir einen gemeinsamen Schritt. Die SPD Ratsfraktion ist bereit weitere folgen zu lassen. Kritisch, kreativ und konstruktiv.
Die Ergebnisse der bundesweiten Kassenstatistik für das Jahr 2024 zeichnen ein erschreckendes Bild: Der negative Finanzierungssaldo der kommunalen Ebene lag mit -24,3 Mrd. Euro fast dreimal so hoch wie die bisherigen Rekordwerte aus den Jahren 1992, 2003 oder in der Finanzkrise 2008/2009. Nach der Prognose der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände wird sich dieser Trend in den kommenden Jahren mit Defiziten deutlich über -30 Mrd. ungebremst fortsetzen.
In Nordrhein-Westfalen lag die Verschuldung der Landesebene zum Jahresende 2024 bei 166,6 Mrd. Euro und damit um 3,1 % niedriger als ein Jahr zuvor. Während das Land 5,4 Mrd. Euro Schulden abgebaut hat, stiegen die Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände in NRW im gleichen Zeitraum um 6,1 Mrd. Euro (12,3 %) auf 55,4 Mrd. Euro. Davon waren 23,4 Mrd. Euro Kassenkredite, ein Anstieg binnen eines Jahres um rund 3,5 Mrd. Euro (+12,0 %). Nordrhein-Westfalen gehört damit zu den Ländern mit dem höchsten Anstieg der kommunalen Verschuldung im Jahresvergleich. Im ersten Halbjahr des Jahres 2025 sind die kommunalen Verbindlichkeiten weiter deutlich gestiegen. Insbesondere die als Krisenindikator anerkannten Kassenkredite verzeichnen einen Zuwachs um 3,6 Mrd. Euro und liegen am 30. Juni 2025 bei 27 Mrd. Euro. (Auszug aus einer Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW vom 23.10.2025 zum Gesetzentwurf des Landeshaushaltes 2026, Landtagsdrucksache 18/3053).
Die Haushaltslage verschlechtert sich dramatisch nicht nur in Inden
Derzeit spielt sich bei den Finanzen genau das ab. In Nordrhein-Westfalen haben im Jahr 2025 noch exakt zehn Städte und Gemeinden einen strukturell ausgeglichenen Haushalt aufstellen können -zehn von 396! Alle anderen befinden sich bereits in der Haushaltssicherung, dem Nothaushalt, verbrauchen die letzten Reste ihrer Rücklagen oder stellen den Haushalt mit Verlustvortrag dar, was allerdings im Endeffekt nichts anderes ist als schlichte Haushaltskosmetik.
Städte und Gemeinden sind die Packesel der Nation. Dies muss ein Ende haben!
Schlicht und einfach gesagt, geht es darum die kommunale Handlungsfähigkeit dauerhaft sicherzustellen. Vertreter aller Kommunen sowie der kommunalen Spitzenverbände fordern seit vielen Jahren, um nicht zu sagen seit Jahrzehnten eine grundlegende kommunale Finanzreform.
Die Kommunen sind wegen der gegebenen Finanzsituation seit langem nicht mehr in der Lage, ihre Aufgaben zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger dauerhaft und sachgerecht zu erfüllen.
Wichtig ist:
Die Städte und Gemeinden in NRW sind strukturell unterfinanziert und nicht in der Lage, ihre katastrophale Haushaltssituation allein abzuwenden. Die Lösung staatlicher Strukturprobleme kann doch nicht darin bestehen, die Belastung der Bürger mit Grundsteuern immer noch weiter zu erhöhen, wobei dann Hebesätze in exorbitanter Höhe keine Utopie mehr sind.
So geht es nicht weiter!
Deshalb gilt umso mehr: „Wer die Musik bestellt, der muss sie auch bezahlen!“, so muss das Motto verantwortungsvoller Finanzpolitik in unserem Land lauten.
Die Fremdbestimmung durch Bundes- und Landesgesetzgeber bei den Aufgaben ohne eine auskömmliche Finanzierung muss sofort beendet werden.
Aber natürlich reicht es nicht nur die Hilfe von anderen zu verlangen, sondern man muss auch im eigenen Haus Lösungen erarbeiten.
Eine vernünftige verantwortbare Politik basiert auf gesicherten Erkenntnissen. Es geht dabei nicht darum, wer sich profiliert, sondern dass man die Gemeinde voranbringt und für die Menschen etwas Gutes erreicht.
Die SPD Ratsfraktion ist hierzu weiterhin bereit: kritisch, kreativ und konstruktiv.
Resolution beraten und auf den Weg bringen
Nachdem wir durch die Verabschiedung des Haushaltes 2026 einschließlich Haushaltssicherungskonzept 2026 bis 2035 die Hausaufgaben gemacht haben, regt die SPD Fraktion an, unter Verweis auf das Schreiben an den Ministerpräsidenten Hendrik Wüst MdL vom 22.05.2024 „Brandbrief der Gemeinde Inden“ nachstehende Forderungen geltend zu machen, die zeitnah in einer gemeinsamen Resolution des Rates beschlossen werden sollen, deren Empfänger die Bundesregierung, die Landesregierung NRW, die demokratischen Fraktionen in Bund und Land sowie an die Abgeordneten des Bundestages und Landtages aus dem Kreis Düren sein sollen:
- Verzicht auf gesetzliche Regelung zulasten der Städte und Gemeinden ohne eigene Finanzierungsverpflichtungen des Bundes bzw. des Landes.
- Eine auskömmliche Unterstützung der Kommunen bei der Betreuung und Unterbringung geflüchteter Personen durch die vollständige Kostenübernahme durch den Bund.
- Wiederherstellung einer aufgabenangemessenen Finanzausstattung durch deutliche Erhöhung des Verbundsatzes im Gemeindefinanzierungsgesetz.
- Grundsätzliche Prüfung von kommunalen Globalbudgets zur Aufgabenwahrnehmung.
- Herbeiführung einer Altschuldenlösung durch den Bund.
- Fortschreibung der Altschuldenlösung in NRW für die Jahre 2024 und 2025.
- Einmalige finanzielle Hilfen für die Städte und Gemeinden.
- Kurzfristige Ausschöpfung aller fiskalischen und haushaltsrechtlichen Ressourcen, um den Kommunen wieder Handlungsspielräume zu verschaffen, welche die Bezeichnung „kommunale Selbstverwaltung“ auch verdienen.
- Abbau von Bürokratiehemmnissen.
- Finanzielle und planerische Unterstützung von Maßnahmen der Klimafolgeanpassung.
- Schaffung verbindlicher Regelungen für den Ausbau der Ganztagsbetreuung in den Grundschulen und Sicherstellung des Betriebes.
- Schaffung eines Aktionsplans in Verbindung mit Planungserleichterungen.
- Unterstützung bei der Schaffung von Wohnraum.
Transferleistungen sind Belastung für den gemeindlichen Haushalt
Im Haushaltsentwurf 2026 sind u.a. folgende Zahlen veranschlagt:
5.111.000,00 Euro Anteil an der Einkommenssteuer
334.300,00 Euro Anteil an der Umsatzsteuer
968.700,00 Euro Schlüsselzuweisungen
6.414.000 Euro Einnahmen
An Umlagen an den Kreis Düren sind voraussichtlich zu zahlen:
4.987.100,00 Euro Kreisumlage
5.112.000,00 Euro Jugendamtsumlage
10.099.100,00 Euro Ausgaben
Aus diesen beiden Zahlen Einnahmen vom Land von 6.414.000,00 Euro und den Zahlungen an den Kreis Düren von 10.099.100,00 Euro wird erkennbar, wie der Kreis Düren die Einnahmen vom Land allein abgreift. Gegenüber 2025 erhöhen sich die Umlagebeträge an den Kreis Düren von 8.805.000,00 Euro um 1.294.000,00 Euro. 100 Punkte Grundsteuer B ergeben eine Einnahme von rund 300.000,00 Euro. Die Mehrbelastung ist nichts anderes als eine Steuererhöhung in Inden durch den Kreis Düren um rd. 400 Punkte Grundsteuer B.
Altschuldenregelung durch das Land Nordrhein-Westfalen
Insgesamt erfolgt eine Übernahme von übermäßigen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung zum Stichtag 31.12.2023 durch das Land Nordrhein-Westfalen in Höhe von rund 10,9 Millionen Euro. Hierdurch können Zinsen für Liquiditätskredite in Höhe von 350.000,00 Euro jährlich eingespart werden. Wobei darauf hinzuweisen ist, in den Jahren 2024 und 2025 sind Liquiditätskredite aufgenommen worden und in 2026 werden auch wieder Liquiditätskredite aufzunehmen sein. Damit dürfte der übernommene Betrag vom Land egalisiert sein. Wir setzen stark darauf, dass der Bund seinen Teil zur Altschuldenlösung unverzüglich realisieren wird.
Mittelbereitstellung durch das Land NRW zur Förderung nach dem NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036
Mit diesem Gesetz hat das Land NRW geregelt, das Gelder für näherbezeichnete öffentliche Infrastrukturmaßnahmen für den Zeitraum 2025 bis 2036 abgerufen werden können. Für Inden stehen insgesamt 3.672.401,35 Euro zur Verfügung, und zwar ist dies ein Jahresbetrag von rund 306.000,00 Euro. Dieser Förderbetrag ist noch nicht im Haushalt 2026 eingeplant, weil die genauen Kriterien dafür noch nicht bekannt sind. Evtl. Maßnahmen können auch ohne Veranschlagung im Haushalt hierüber finanziert werden, weil dies zu keiner Belastung des kommunalen Haushalts führt.
Bildung einer Arbeitsgruppe aus Politik und Verwaltung
Wie bereits vor einiger Zeit interfraktionell besprochen, ist es sinnhaft in der aktuellen finanzpolitischen desaströsen Lage eine arbeitsfähige Arbeitsgruppe aus Politik und Verwaltung zu bilden, die sich nach Genehmigung des Haushaltssicherungs-konzeptes 2026 bis 2035 mit jeder veranschlagten Maßnahme beschäftigt. Jegliches Einsparpotential muss weiterhin genutzt werden. Alles gehört auf den Prüfstand. Dies dient dann auch schon der Vorbereitung des Haushaltes für das Jahr 2027.
Erarbeitung eines Konsolidierungskonzeptes und Zukunftskonzeptes Gemeinde Inden
Es gilt ein Konsolidierungskonzept und Zukunftskonzept für die Gemeinde Inden für die nächsten 10 Jahre zu entwickeln. Die derzeitige Haushaltslage ist nicht das Ergebnis kurzfristiger Fehlentwicklungen, sondern Ausdruck einer gewachsenen, strukturellen Schieflage, die sich über Jahre hinweg aufgebaut hat. Problemlage gilt für ganz NRW, siehe auch Eingabe von 355 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister durch den Städte- und Gemeindebund NRW aus dem Jahre 2023 an Ministerpräsident Henrik Wüst MdL. Die strukturelle Unterdeckung bedingt auch durch den Strukturwandel im Rhein. Revier droht der Gemeinde Inden jegliche politische und finanzielle Handlungsfähigkeit zu nehmen. Ein Gegensteuern ist zwingend erforderlich. Wenn jetzt keine konkreten Maßnahmen eingeleitet werden, bleibt eine noch stärke Verwaltung des Mangels wie seit dem Jahre 2024. Eine politische Gestaltung wäre dann nicht mehr realisierbar. Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Inden haben ein Anrecht darauf, dass Verwaltung und Politik alle realistischen Optionen zur Haushaltsverbesserung prüfen und offen darlegen.
Ich darf hier ganz zum Schluss einige Ausführungen wiederholen, die ich zu Beginn der jetzigen Wahlzeit als „Altersvorsitzender“ gemacht habe:
„Alle in der Vergangenheit getroffenen Entscheidungen müssen vom neugewählten Gemeinderat wegen der desaströsen Finanzlage überdacht und gegebenenfalls korrigiert werden, wo es noch möglich ist. Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler haben ein Anrecht darauf, dass die Gemeinde spart – also die Ausgaben verringert – und falls unumgänglich Einnahmen verbessert. Kalkulationen im Haushalt auf der Basis „Wünsch dir was“ kann und darf es nicht geben. Jeder Euro, den wir heute über Kredite finanzieren ist ein Euro, den unsere Kinder zurückzahlen müssen.
Die Altkanzlerin erinnerte vor vielen Jahren an die schwäbische Hausfrau mit den Worten:
„Auf Dauer kann keiner über seine Verhältnisse leben.“ Das bleibt zeitlos gültig, auch für unsere zukünftige Arbeit hier im Gemeinderat.
Wir befinden uns in schwierigem Fahrwasser auf allen Ebenen. Lassen Sie uns gemeinsam Wege finden, die auf demokratischen Entscheidungen basieren und tragfähige Lösungen für die Zukunft schaffen. Dabei ist mir bewusst, dass man es nicht allen gerecht machen kann, wohl aber den meisten. Eine vernünftige verantwortbare Politik basiert immer auf gesicherten Erkenntnissen. Es geht dabei nicht darum, wer sich profiliert, sondern darum, dass wir unsere Gemeinde Inden voranbringen und für die Menschen etwas Gutes erreichen.“
Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit.

