Die Gemeinde hat für jedes Jahr eine Haushaltssatzung bzw. einen Haushaltsplan zu beschließen, die normalerweise zu Anfang des Jahres in Kraft sein sollten. Hierbei sind die voraussichtlich anfallenden Erträge und die zu leistenden Auszahlungen sowie die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen anzusetzen, die in dem betreffenden Haushaltsjahr anfallen. Die Bildung der Ansätze aufgrund des Haushalts-Grundsatzes der Klarheit und Wahrheit ist mindestens in Höhe der eingegangenen Zahlungsverpflichtungen erforderlich. Verantwortung und Klarheit sind erforderlich anstatt politische Taktiererei der UDB Fraktion mit dem UDB Bürgermeister.
Bekanntlich hatte der Bürgermeister keinen Entwurf eines Haushaltes für das Jahr 2024 zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. Der nicht fristgerecht und damit wesentlich verspätet eingebrachte Entwurf des Haushaltes 2025 sowie das dazugehörige Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2025 bis 2034 wurde in der Ratssitzung am 10.07.2025 vom Gemeinderat abgelehnt. Besonders bemerkenswert: Bürgermeister Stefan Pfennings, der die Vorlagen selbst eingebracht hatte, enthielt sich bei der Abstimmung.
Wie die Kommunalaufsicht mit dieser Entscheidung des Gemeinderates umgehen wird, ist uns derzeit nicht bekannt und bleibt abzuwarten.
Die Ablehnung des Haushalts hat weitreichende Folgen.
Wird kein Haushalt vorgelegt – wie hier in Inden für 2024 – oder kein Haushalt für 2025 beschlossen gilt die vorläufige Haushaltsführung nach § 82 Gemeindeordnung NRW. Die Gemeinde darf nur Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die u.a. für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Neue Projekt, freiwillige Leistungen und Investitionen, die das Leben in Inden verbessern könnten, dürfen nicht begonnen werden. Das lähmt die Entwicklung der Gemeinde – auf unbestimmte Zeit.
Bei pflichtigen Aufgaben ist die Gemeinde Inden aufgrund gesetzlicher oder sonst verbindlicher Vorgaben verpflichtet, die entsprechende Aufgabenerfüllung zu gewährlisten. Damit ist das „Ob“ der Aufgabenerfüllung nicht beeinflussbar. Gleichwohl können aber auch in diesen Bereichen Aspekte der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit berücksichtigt und das „Wie“ der Aufgabenerfüllung betrachtet, mögliche Einsparpotentiale generiert und Standard-absenkungen vorgenommen werden.
Es bleibt festzustellen, dass Inden zum Ende der Legislaturperiode unter UDB- Bürgermeister Pfennings und der UDB Fraktion einen historischen Schuldenberg aufweist.
Zum 31.12.2024 belaufen sich die Kredite auf insgesamt 46,7 Millionen Euro, davon 26,8 Millionen Euro Liquiditätskredite (= im privaten Bereich sind das Kontoüberziehungskredite) und 19,9 Millionen Euro Investitionskredite. Die Ist-Zahlen der Bilanz zum Ende 2024 machen die dramatische Fehlentwicklung der Finanzen sehr deutlich. In der Bilanz 2023 wurde erstmals ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von rund 703.000 Euro festgestellt – ein deutliches Zeichen für die eingetretene Überschuldung. Der Fehlbetrag wird sich für 2024 voraussichtlich auf rund 7,5 Millionen Euro erhöhen.
Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag steigt immer weiter an.
Ein Aufholen ist aus eigener Kraft ohne finanzielle Unterstützung des Landes und/oder Bundes nicht zu schaffen. Trotz mehrfacher Appelle an das Land NRW und den Bund – zuletzt durch einen Brandbrief an den NRW Ministerpräsidenten Hendrik Wüst, der vor über einem Jahr versandt wurde, blieb bis heute eine finanzielle Unterstützung aus. Der Landtag hat ein Gesetz zur Entlastung bei den Altschulden auf den Weg gebracht. Doch das Gesetz berücksichtigt nur die Kassenkredite bis Ende 2023. Neu angefallene Kassenkredite nach dem Jahre 2023 – die Altschulden von morgen – brauchen ebenfalls eine Lösung. Die Auswirkungen für die Finanzlage der Gemeinde Inden bleibt abzuwarten.
Ein mehr an Geld aus Zuweisungen und/oder Kostenübernahmen des Landes/Bundes würde hier helfen. „Wer bestellt, bezahlt“ – die Umgehungen des Konnexitätsprinzip sind zu beenden. Der Steueranteil im kommunalen Finanzausgleich Landes muss erhöht werden von 23 auf 28 Prozent. Weitere Entlastung von Sozialausgaben. Hier muss der Ministerpräsident Hendrik Wüst und der Landtag NRW im Interesse aller Kommunen dringend tätig werden.
Die SPD Fraktion bleibt unserer Gemeinde verpflichtet. Wir werden weiterhin konstruktiv an Lösungen mitarbeiten, die zu einem ausgewogenen, sozial gerechten und zukunftsfähigen Haushalt führen.
Wir erwarten von allen demokratischen Kräften finanzielle Disziplin und ein klarer Blick auf das Wesentliche. Unser Ziel ist es, weiterhin im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung und der zu beachtenden gesetzlichen Vorgaben eine verantwortbare Haushaltsplanung zu entwickeln, die die Gemeinde langfristig stabilisiert und die Lebensqualität aller Bürgerinnen und Bürger sichert.
Die SPD Fraktion steht – wie bisher – für eine ehrliche, transparente und soziale Finanzpolitik, auch in schwierigen Zeiten.
Übrigens:
Keine Wahlplakate der SPD für die Gemeinderatswahlen. Bei der Kommunalwahl setzen wir als SPD Inden ein Zeichen: Wir verzichten ganz bewusst auf Wahlplakate im öffentlichen Raum.
Warum?
Weniger Müll – der Umwelt zuliebe.
Ein gepflegtes Ortsbild ohne visuelle Reizüberflutung.