Sehr geehrter Herr Bürgermeister Pfennings,
sehr geehrter Herr Linzenich,
sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
die aktuellen Herausforderungen für unsere Gemeinde sind riesig, nicht nur im finanziellen Bereich. Wir sprechen jetzt vielfach von einer globalen Zeitenwende. Nach den Beratungen in den Fachausschüssen und zuletzt im Hauptausschuss ist es gelungen, dank der vorbereitenden Arbeiten in der gesamten Verwaltung und hier insbesondere durch den Kämmerer Herrn Linzenich mit seinem Team, einen ausgeglichenen Haushaltsplan für das Jahr 2022 vorzulegen, der „auf Kante genäht“ ist.
Der Haushalt 2022 schließt mit einem geringen Plus von 64.581 € ab. Erreicht wurde dies durch die vorübergehende Herausrechnung der voraussichtlichen finanziellen Coronaschäden von 3.186.100 € im Jahre 2022. Hierzu später mehr.
Die sachliche und konstruktive Zusammenarbeit zwischen den Fraktionen war die Basis dafür, dass der Haushalt für das Jahr 2022 in der heutigen Ratssitzung voraussichtlich einstimmig verabschiedet wird.
Dies werten wir als wichtiges Zeichen, um die hohen Herausforderungen auch zukünftig gemeinsam im Interesse der Indener Bevölkerung meistern zu können.
Dies war in der Vergangenheit über viele Jahre nicht erreichbar.
Wir als SPD-Fraktion können heute bilanzieren, durch unser Tun und Handeln in den letzten Jahren wurde die Basis dafür geschaffen um im Jahr 2022 ein ausgeglichener Haushalt vorlegen zu können.
An dieser Stelle sei auch erwähnt, dass die SPD als Teil der Koalition unter schwierigsten Haushaltsbedingungen die Steuersätze so niedrig wie möglich gehalten hat, um die Bürgerinnen und Bürger nicht zu sehr zu belasten. An diesen Bestrebungen halten wir nach wie vor fest.
Die Hebesätze der gemeindlichen Steuern sind für 2022 einstimmig wie folgt festgesetzt worden:
- Grundsteuer A 650
- Grundsteuer B 880
- Gewerbesteuer 650
Die festgesetzten Hebesätze waren zwingend erforderlich, um planerisch einen ausgeglichenen Haushalt für 2022 aufzustellen und damit den Haushaltskonsolidierungszeitraum von 10 Jahren mit Ende des Jahres 2022 verlassen zu können. Die Hebesätze sind in allen Bereichen um 100 Punkte erhöht worden und damit für alle gleichmäßig.
Ohne die zu beachtenden Vorgaben bei einem Haushaltssicherungskonzept haben wir ab 2023 im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung mehr Entscheidungsmöglichkeiten. Allerding ist damit zukünftig keinesfalls das Ende des Sparens oder der eisernen Haushaltsdisziplin verbunden. Dies wird an folgenden Zahlen deutlich:
Das Eigenkapital der Gemeinde belief sich nach Umstellung der Haushaltswirtschaft auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) zum 01. Januar 2009 auf 30.133.421 €. Lt. Entwurf des Haushaltsplanes für 2022 beträgt das Eigenkapital am 31.12.2022 voraussichtlich 2.729.780 €.
Die Einnahmen betragen 22.039.300 € und die Ausgaben 21.974.719 €mithin verbleibt ein Überschuss von 64.581 €.
Zur Finanzierung der Investitionen wird der Gesamtbetrag der Kredite auf 5.800.000 € festgesetzt.
Der Höchstbetrag für Kredite zur Liquiditätssicherung (besser umgangssprachlich als Überziehungskredite bezeichnet) wird auf 30.000.000 € in der Haushaltssatzung festgeschrieben.
(lt. Haushaltssatzung für 2021 waren „nur“ 25.000.000 € notwendig.
Aus der Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten zu Beginn des Haushaltsjahres 2022 ist folgendes zu entnehmen:
Kredite für Investitionen vom privaten Kreditmarkt erhöhen sich vom 31.12.2020 von 2.586.000 € auf voraussichtlich 7.972.000€ zum Ende des Haushaltsjahres 2022.
Kredite zur Liquiditätssicherung vom privaten/öffentlichen Kreditmarkt erhöhen sich vom 31.12.2020 von 15.501.000 € auf voraussichtlich 22.401.000 € zum Ende des Haushaltsjahres 2022.
Unter Hinzuziehung von Verbindlichkeiten aus Vorgängen die Kreditaufnahmen wirtschaftlichen gleichkommen belaufen sich die Summe aller Verbindlichkeiten nach einem Wert von 21.469.000 € per 31.12.2020 auf voraussichtlich 33.124.000 € zum Ende des Haushaltsjahres 2022.
Die finanzpolitische Vernunft wird in der vor uns liegenden Zeit weiterhin oberste Priorität haben müssen. Gilt es doch für uns als kleine Gemeinde weiterhin eine ausgeglichene Haushaltsplanung aufzustellen.
Nie dagewesene Aufgaben sind zu bewältigen
Bisher noch nie dagewesene Aufgaben sind zu bewältigen:
- die finanziellen Unsicherheiten des Wiederaufbaus nach der Flut im Juli 2021
- die Kosten und die Mindereinnahmen durch die Corona-Pandemie
- die Flüchtlingsbewegung von Menschen, verstärkt durch Flüchtlinge insbesondere aus der Ukraine,
- die Auswirkungen des menschenverachtenden Krieges in der Ukraine.
Wir erwarten von Bund und Land eine 100 % Finanzierung des Wiederaufbaus zerstörter öffentlicher Infrastruktur anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021, die sich gemäß verabschiedeten Wiederaufbauplan anlässlich der letzten Ratssitzung auf 2.625.000,00 Euro beläuft.
Für Inden kennen wir aus den uns vom Kämmerer Herrn Linzenich zur Verfügung stehenden Unterlagen folgende Zahlen der coronabedingten Schäden:
- 368.000 € Rechnungsergebnis 2020 lt. Jahresrechnung 2020
- 1.718.400 € Haushaltsansatz 2021, echte Belastung noch nicht ermittelt
- 3.186.100 € Haushaltsansatz 2022
- 1.657.000 € Planung für 2023
- 1.835.500 € Planung für 2024
- 1.957.000 € Planung für 2025
- 10.722.000 € voraussichtliche Gesamtsumme für den Zeitraum 2020 bis 2025.
Echte Finanzhilfen hat die CDU/FDP Landesregierung verweigert, sondern den Kommunen nur die Möglichkeit geschaffen mit Haushaltstricks die Finanzsituation auf dem Papier auszugleichen.
Diese finanziellen Schäden müssen die Kommunen als fiktive Vermögensposition in der Bilanz ausweisen, geregelt im NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz. Damit werden die Haushalte vorübergehend nicht belastet. Diese Vorgehensweise entbehrt nicht einer gewissen Ironie und ist darüber völlig systemfremd. Die fiktive Vermögensposition kann dann ab 2025 über 50 Jahre abgeschrieben werden, wobei diese Abschreibung wie alle anderen Abschreibungen von den Kommunen in ihren Haushalten auch erwirtschaftet werden müssen. Andere Alternative ist, die zeitweise ausgeblendeten Schäden können im Jahr 2024 von der Rücklage abgezogen werden, falls eine Rücklage dann in entsprechender Höhe vorhanden ist. Damit ist klar, diese Maßnahme bringt den kommunalen Kassen überhaupt keinen Cent in die bereits jetzt leeren Kassen. Im Gegenteil: Die Verschuldung mit Liquiditätskrediten wird sich nach Aussage von Fachleuten deutlich erhöhen.
Echte Finanzmittel sind beim Ausgleich des konjunkturellen Einbruchs leider nur als Kredit geflossen, und zwar bei den Zuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz. Es braucht einen echten Ausgleich, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Aus einer Information vom 07.01.2021 an den Landtag von Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Aufstockung des Gemeindefinanzierungsgesetz 2021 um 943 Mio. € ist für die Gemeinde Inden folgendes zu entnehmen:
Bei Schlüsselzuweisungen von 813.666 Euro beträgt der Kreditanteil 195.039 € bei der allgemeinen Investitionspauschale von 589.369 € beläuft sich der Kreditanteil auf 48.097 €, also insgesamt auf 243.136 €. Dieser Aufstockungsbetrag von 243.136 € ist irgendwann von der Gemeinde an das Land zurückzuzahlen.
Aus einer weiteren Information an den Landtag Nordrhein-Westfalen vom 22.12.2021 in Verbindung mit den Auswirkungen einer erneuten Aufstockung des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2022 um 549 Mio. € ist für die Gemeinde Inden zu entnehmen:
Die Gemeinde erhält im Jahre 2022 keine Schlüsselzuweisungen vom Land und bei der allgemeinen Investitionspauschale von 616.994 € beläuft sich der Kreditanteil auf 28.416 €.
Für die Jahre 2021 und 2022 sind für Inden insgesamt 271.282 € vom Land kreditfinanziert, die irgendwann von der Gemeinde an das Land zurückzuzahlen sind.
Erträge aus dem interkommunalen Industriegebiet Eschweiler/Inden
Aus der Ergänzungsliste zum Haushalt 2022 (Tischvorlage Sitzung Hauptausschuss am 31.03.2022) mit Stand 31.03.2022 konnten wir entnehmen, dass es bei der Grundsteuer B erstmals jährlich zusätzliche Erträge aus dem interkommunalen Industriegebiet Eschweiler/Inden Am Grachtweg gibt, die bisher nicht eingeplant werden konnten, weil die dazu erforderlichen Unterlagen vom Finanzamt bei der Erstellung des Haushaltsplanes noch nicht vorlagen. Für die Vergangenheit sind auch noch Zahlungen in erheblichem Umfang geleistet worden, die sich im Rechnungsergebnis für 2021 niederschlagen. Damit sind im Bereich der Grundsteuer B jetzt erstmalig Einnahmen kassenwirksam geworden, die ihren Ursprung in der „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die kommunale Zusammenarbeit betreffend das Interkommunale Industriegebiet Inden/Eschweiler – Am Grachtweg“ aus Dezember 2014 haben, die unser damaliger Bürgermeister Ulrich Schuster mit dem damaligen Bürgermeister der Stadt Eschweiler Rudi Bertram gemeinsam auf den Weg gebracht haben. Wann Gewerbesteuerzahlungen aus diesem Industriegebiet kassenwirksam werden, ist leider nicht absehbar und daher auch nicht planbar, anders ist dies bei der Grundsteuer B. Die gemeinsame Entwicklung dieses interkommunalen Industriegebietes auch unter Mitwirkung von RWE Power war wegweisend für die Region, nicht nur unter dem Blickwinkel des zukünftigen Strukturwandels sondern auch in finanzieller Hinsicht.
Finanzielle Auswirkungen der globalen Zeitenwende seit dem 24. Februar 2022
Die Veranschlagungen im Haushalt des Jahres 2022 basieren auf Erkenntnissen, die noch vor der Zeit des Krieges der russischenTruppen in der Ukraine stammen, und zwar überwiegend aus der zweiten Jahreshälfte 2021. Eingebracht wurde der Haushalt am 10. Februar 2022.
Die Folgen des Krieges und die derzeit noch nicht einschätzbaren finanziellen Risiken, werden uns alle treffen: Die Preise für Rohstoffe, Energie, Benzin und Lebensmittel kennen scheinbar keine Grenze mehr, die Inflationsrate ist mit über 7,3% so hoch wie seit 42 Jahren nicht mehr. Die Wachstumsprognosen hat der Sachverständigenrat für 2022 von 4,6% auf 1,8% gesenkt, weil sich die Aussichten drastisch verschlechtert haben. Die „hiesigen finanziellen Probleme“ sind aber zu vernachlässigen gegenüber dem, was die Menschen in der Ukraine seit dem Kriegsausbruch erleiden müssen.
Die mittelfristige Finanzplanung müssen wir weiterhin kritisch betrachten, da es durch die aktuelle Situation nicht abschätzbar ist, wie sich alles entwickelt. Es gilt alles zu tun, um nicht nur einen kurzfristigen Ausstieg aus dem Haushaltssicherungskonzept zu verzeichnen, sondern nachhaltig ausgeglichene Haushalte zu realisieren.
Resolution vom 28.04.2021
Die aufgrund des Antrages der SPD- Fraktion vom 28.04.2021 einstimmig verabschiedete Resolution an das Land Nordrhein-Westfalen und den Bundestag zur nachhaltigen Unterstützung der Kommunen wegen der Corona bedingten Mindereinnahmen und Mehrausgaben zur Gewährleistung der finanziellen Handlungsfähigkeit hat nach wie vor Gültigkeit. Der Gemeinderat hatte in der Resolution das Land Nordrhein-Westfalen und den Bund aufgefordert,
– die Mindereinnahmen der Kommunen bei der Gewerbesteuer und der Einkommenssteuer bis 2023 auszugleichen,
– sich an einer Lösung für die hohe Belastung mit Kassenkrediten (Schlagwort „Altschulden“) zu beteiligen, über die eine Entschuldung der Kommunen ohne finanzielle Überforderung erfolgen kann,
– ein Investitionsprogramm für Kommunen aufzulegen, das merklich zur Wiederbelebung der lokalen Wirtschaft beiträgt, die kommunale Infrastruktur stärkt, die Defizite in der Digitalisierung öffentlicher Daseinsvorsorge behebt,
– den ökologischen Umbau zu einer klimaschonenden Wirtschafts- und Lebensweise in den Kommunen unterstützt sowie die infrastrukturellen Defizite im Bildungsbereich ausgleicht.
Das Land Nordrhein-Westfalen wird aufgefordert, die Aufstockung der Masse des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) 2021 um rund
943 Millionen Euro nicht wie vorgesehen als Kredit, sondern als Zuschuss zu vergeben.
Der damalige Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen Armin Laschet, der zu diesem Zeitpunkt auch Bundesvorsitzender der CDU und Kanzlerkandidat der CDU/CSU war, lässt über einen Mitarbeiter der Staatskanzlei an den Bürgermeister wie folgt antworten:
Vielen Dank für Ihr Schreiben an Ministerpräsident Armin Laschet vom 20.Mai 2021. Er hat es gelesen und mich gebeten, Ihnen zu antworten. Innerhalb der Landesregierung wird die Resolution im fachlich zuständigen Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen bearbeitet. Ihr Einverständnis voraussetzend, habe ich Ihre Zuschrift dorthin weitergeleitet.
Das fachlich zuständige Ministerium hat bis heute nicht auf diese Resolution geantwortet. Dies sagt einiges über die dortige Wertschätzung gegenüber unserer Gemeinde aus.
Thomas Kutschaty MdL Fraktionsvorsitzender der SPD Landtagsfraktion und aktuell auch Spitzenkandidat der SPD für die Landtagswahl am 15.05.2022 antwortete wie folgt an den Bürgermeister:
Haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben, in welchem Sie um Unterstützung hinsichtlich der zu erwartenden Steuermindereinnahmen in den kommenden Jahren bitten. Selbstverständlich kann ich Ihre Sorgen gut verstehen und unterstütze Sie.
Als Vorsitzender der Landtagsfraktion der SPD werde ich mich für diese Anliegen starkmachen.
Transferleistungen
Einige Anmerkungen zu den Umlagen an den Kreis Düren sind für die jetzigen Haushalt 2022 auch wieder erforderlich. An Kreis- und Jugendamtsumlage muss die Gemeinde Inden im Jahre 2022insgesamt 6,9 Mio. € zahlen. 2021 wurden „nur“ 6,5 Mio. € überwiesen. Für 2022 ist der Hinweis notwendig, dass die Gemeinde Inden mit Einnahmen an gemeindlichen Steuern von 5,7 Mio. € kalkuliert. Dies Umlagen an den Kreis sind um 1,2 Mio. € höher als die Einnahmen aus gemeindlichen Steuern. Der Kreis schöpft damit alle Einnahmen aus den gemeindlichen Steuern ab. Vom Gemeindeanteil der Einkommenssteuer von 4,1 Mio. € ist der Betrag von 1,2 Mio. € aufzubringen.
Einzelne Projekte/Maßnahmen/Aufgaben/Bereiche
Nun zu einzelnen Projekten/Maßnahmen/Aufgaben/Bereichen für die im Haushaltsplan 2022 finanzielle Mittel bereitgestellt sind bzw. die im Haushalt 2021 eingeplant, aber nicht verausgabt worden sind und im Rahmen der Übertragung von Haushaltsresten weiterverwendet werden können.
Ein neuer Brandschutzbedarfsplan muss aufgrund von gesetzlichen Vorgaben im Jahre 2022 verabschiedet werden. Hierzu ist bereits der Auftrag an eine qualifizierte Beratungsfirma vergeben worden. Bei diesem Auftrag wird zu untersuchen sein, wie eine zukünftige freiwillige Feuerwehr bestmöglich aufzustellen ist. Ergebnisse werden von der Beratungsfirma im Laufe des Jahres vorgelegt werden.
Der Ausbau des Sportparks Inden wird größtenteils durch Fördermittel des Bundes finanziert. Wiederaufbaumittel sind wegen der Flutschäden am Tennenplatz zusätzlich beantragt. Der Eigenanteil der Gemeinde in Höhe von 10% der Fördersumme ist finanziell eingeplant. Eigenleistungen werden auch von den Sport- treibenden Vereinen in dieses Projekt eingebracht.
Unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger haben wir nicht vergessen. Die ursprünglich geplante Seniorenveranstaltung musste durch Coronavirus bedingt leider um ein weiteres Jahr verschoben werden.
Die Unterstützung von gemeindlichen Vereinen und Organisationen wird wie im Jahre 2021 unverändert weiter fortgeführt.
Weiterentwicklung unserer Ortschaften
Die Ortschaft Schophoven ist von den Einflüssen des unmittelbar angrenzenden Tagebaues betroffen. Die Planungen zum Rahmenplan Restsee Inden und der Abschlussbetriebsplan für den Tagebau Inden wurden zum Anlass genommen, den Ort „neu zu denken“ und zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten zu überdenken. Basis ist hierfür unter anderem das vor drei Jahren erarbeitete Dorfinnenent-wicklungskonzept (DIEK) Schophoven. Die Ortschaft Schophoven soll ein Ort der Zukunft im Rheinischen Revier werden und eine Vorreiterrolle in der Planung und Entwicklung einnehmen. Die Entstehung des Zukunftsquartiers Bartholomäus Pfädchen ist ein erster Schritt und für die Entwicklung einer Ortschaft in Richtung See im Rheinischen Revier. Die notwendigen Entscheidungen wurden und werden von uns unterstützt.
Fakt ist aber auch, das neben Schophoven die Gemeinde Inden noch aus den Ortschaften Lucherberg, Inden/Altdorf, Lamersdorf und Frenz besteht. Diese sind genauso wir Schophoven von den Einflüssen der Braunkohlentagebaues Inden betroffen. Daher muss zukünftig mehr als bisher auf die Entwicklungsmöglichkeiten in diesen Ortschaften ein besonderes Augenmerk gelegt werden. Hierfür wird aktuell ein Integriertes kommunales Handlungskonzept (InHK) erarbeitet, um dieses Gebiet zu einem hochwertigen Lebensraum im Hinblick auf den Restsee Inden zu entwickeln. Am 1. Dezember 2021 wurde im zuständigen Ausschuss der Istzustand in den 4 Ortschaften dargestellt. Darauf aufbauend werden nun vom beauftragten Büro Ideen entwickelt und im Laufe der nächsten Monate mit den Bürgerinnen und Bürgern diskutiert, wie dies auch in Schophoven im Verfahren DIEK abgelaufen ist. Das InHK wird auf Initiative der SPD-Fraktion zunächst für und in jeder Ortschaft einzeln vorgestellt. Danach gibt es noch eine gemeinsame Veranstaltung in der Bürgerhalle in Inden/Altdorf, wo sich dann Bürgerinnen und Bürger aus allen Ortschaften gemeinsam über die Ideen zur Weiterentwicklung des Lebensraumes austauschen können.
Die SPD-Fraktion wird nach dem Ergebnis der Sitzung des Hauptausschusses vom 31.03.2022 der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan gemäß der Drucksache 93/2022 in der Fassung der Änderungsliste vom 31.03.2022 für das Jahr 2022 bestehend aus Ergebnisplan und Finanzplan einschließlich Stellenplan sowie den weiteren Anlagen und der 7. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2012-2022 zustimmen.
Bei Herrn Stefan Pfennings und den Beschäftigten der Verwaltung bedanke ich mich im Namen der Fraktion für die gute Zusammenarbeit.
Ein Dank und da wiederhole ich mich gerne, gilt auch den Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen für den respektvollen, sachlichen und zielorientierten Umgang miteinander, es macht vieles leichter.
Schließen möchte ich mit einem besonderen Dank an die vielen Menschen in unserer Gemeinde, die sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich und uneigennützig eingebracht haben. Ohne ihren Einsatz wäre vieles nicht möglich gewesen und auf ihre Hilfe werden wir auch in Zukunft nicht verzichten können.