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Aktuelle Seite: Startseite / Anträge & Dokumente / Stellungnahmen / Ja, die SPD Fraktion Inden ist für sozialen Wohnungsbau. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Rudi Görke gab in der Ratssitzung am 18.11.2021 zum TOP 3 Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen nachstehende Stellungnahme ab:

Ja, die SPD Fraktion Inden ist für sozialen Wohnungsbau. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Rudi Görke gab in der Ratssitzung am 18.11.2021 zum TOP 3 Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen nachstehende Stellungnahme ab:

10. Dezember 2021 von mpley in Anträge & Dokumente, Stellungnahmen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Ratsmitglieder, verehrte Damen und Herren, Grundlage unserer Beratungen in der Fraktion war die Vorlage 258/2021 einschließlich der beigefügten Standortuntersuchung zum gemeindlichen Wohnungsbau auch von Geflüchteten -aktualisiert Oktober 2021. In der Standortuntersuchung sind die Beratungsunterlagen aus den Jahren 2014-2015 zusammengefasst. Darüber hinaus werden diese auf den heutigen Sachstand ergänzt. Hierin ist angegeben, dass bei der aktualisierten Standortuntersuchung alle Ortschaften berücksichtigt werden. Von der Verwaltung wird weiterhin eine dezentrale Unterbringung von Wohnangeboten empfohlen.

Die Vorlage erhält nachstehenden Beschlussentwurf

Die Gemeinde Inden errichtet dezentral auf den Grundstücken …. Zwei 4-Familienhäuser in ressourcenschonender Bauweise. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Haushaltsmittel für 2022 in den Haushalt einzustellen.

In der Standortuntersuchung – wobei hier leider versäumt worden ist, diese mit fortlaufender Seitenzahl zu versehen – taucht plötzlich folgende Empfehlung der Verwaltung auf:

Die aktuelle Wohnungssituation erfordert die kurzfristige Schaffung von gemeindlichem Wohnraum. Auf den Grundstücken in Inden/Altdorf, Römerstraße und Seeviertel, in Lucherberg, Talstraße und in Schophoven, Bauweg ist eine sofortige Bebaubarkeit gegeben. Die weiteren sehr gut geeigneten Grundstücke stehen erst zu späteren Zeitpunkten zur Verfügung. Es wird empfohlen, in einem ersten Schritt auf 2 sofort bebaubaren Grundstücken jeweils ein 4 Familienwohnhaus ressourcenschonend zu errichten.

Bei den Beratungen in den Ausschüssen gilt es die geltende Zuständigkeitsordnung zu beachten, dort ist in § 9 ausgeführt:

Der Sozial-, Sport- und Kulturausschuss (SSK) berät Fragen der Kultur- und Heimatpflege. Ihm oblieget darüber hinaus die Pflege und Förderung des Sport- und Vereinswesens. Er berät alle Fragen der Bereiche Jugend, Familie und Soziales. Er entscheidet über

  1. Die finanziellen Zuweisungen zur Förderung sozialer Einrichtungen, der Heimat- und Brauchtumspflege und des Sportes im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel
  2. Art und Umfang der Benutzung der gemeindlichen kulturellen Einrichtungen und Sportanlagen.

Damit ist klar ausgesagt, was der SSK beraten und entscheiden kann.

Der SSK hat keine Zuständigkeiten bei der Auswahl von Grundstücken aus der von der Verwaltung vorgelegten Standortuntersuchung aufgrund des einstimmigen Beschlusses vom 03.03.2021, sondern kann nur zum Ergebnis kommen, es werden 4-Familienhäuser gebaut. Anzahl lt. Vorlage zwei 4-Familienhäuser.

Es gibt keinerlei Angabe zu den Mietwohnungen in den vorgesehenen 4-Familienhäuser, weder zur Anzahl noch zur Größe der Mietwohnungen.

Mit der Standortfrage von solchen 4-Familienhäusern darf sich der SSK lt. Zuständigkeitsordnung nicht befassen. Wegen der Grundsatzentscheidung – insbesondere auch die Auswahl möglicher Grundstücke – hätte die Standortfrage im Hauptausschuss auf der Tagesordnung stehen müssen, wobei es in dieser Angelegenheit in jedem Fall sinnvoll gewesen wäre, vorab interfraktionell im Ältestenrat einen Meinungsaustausch herbeizuführen, um mit einer von allen Fraktionen getragenen Entscheidung in die Gremien gehen zu können war, wegen der vielfältigen Auswirkungen, insbesondere auch der finanziellen Auswirkungen. Lt. Vorlage geht es um einen Finanzierungsbedarf von 2,5 Millionen Euro, wozu die Frage erlaubt sein muss, wie und von wem ist diese Summe ermittelt worden. Details fehlen hierzu vollkommen.

Gestatten sie mir zu den Kosten eine Anmerkung: Auf der Internetseite des Dürener Bauvereins AG ist zu lesen, dieser baut in der Gemeinde Merzenich 34 Wohneinheiten in 4 Mehrfamilienhäuser  zum Preis von 5,5 Millionen Euro. Wer rechnen kann:

2,5 Millionen Euro für zwei 4 Familienhäuser bei einer Anzahl von 8 Mietwohnungen = 310.000 Euro je Mietwohnung

5,5 Millionen Euro für 34 Wohneinheiten = 160.000 Euro je Wohneinheit

Nur so viel zu den finanziellen Auswirkungen.

Es gibt auch noch die Gesellschaft für Infrastrukturvermögen Kreis Düren mbH (GIS), die ggf. auch Baumaßnahmen realisieren kann, die baut ja bekanntlich für den Kreis Düren den neuen Kindergarten in der Römerstraße.

Hierzu nur die Anmerkung: Bei einer möglichen Realisierung einer Baumaßnahme durch eine der beiden genannten Firmen würde auch die Arbeitsbelastung bei der Gemeinde geringer sein, zumal immer darauf hingewiesen wird, dass das Personal der Gemeinde überlastet sei.

Weitere belastbare Informationen liegen zu nachstehenden entscheidungserheblichen Fakten nicht vor.

Dezentrale Unterbringung

In der aktualisierten Standortuntersuchung ist angegeben, dass alle Ortschaften berücksichtigt werden. Von der Verwaltung wird weiterhin eine dezentrale Unterbringung von Wohnangeboten empfohlen. Diese Aussage ist aber nicht mit Zahlen und Fakten belegt, insbesondere zur Situation von Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen. Es gab am 11.04.2019 im SSK eine Übersicht über die Belegungen von Wohnungen mit Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen.  Eine neuere ist uns als Fraktion nicht bekannt. Aus der Vorlage geht mit Stand 1.10.2021 hervor, dass in Inden insgesamt 154 Personen unterzubringen sind, und zwar 65 Asylbewerber und sonstige Flüchtlinge und 6O anerkannte Flüchtlinge, wobei noch 19 Personen in Linnich untergebracht sind. Um die Standortfrage für Neubauten verantwortlich entscheiden zu können, bedarf es einer aktuellen Übersicht analog der Aufstellung vom 11.04.2019. Damit kann erst die Frage nach einer dezentralen Unterbringung von Wohnangelegenheiten (siehe Seite 2 der Vorlage) beurteilt werden. Ohne diese Angaben ist es nicht möglich.

Eignung der Grundstücke

Die Eignung der Grundstücke berücksichtigt die kurzfristige liegenschaftliche Verfügbarkeit. Was bedeutet diese Aussage und von wem nach welchen Maßstäben wurde dies beurteilt. Interessant ist auch die Angabe zur Größe und Eigentümer der Grundstücke, insbesondere ist die Eigentümerangabe erforderlich und wichtig, um feststellen zu können, ob in der Beratung eine Befangenheit nach § 31 GO vorliegt.

Was heißt

Liegenschaftlich verfügbar?  Ist hier die Gemeinde Eigentümer??

Liegenschaftlich verfügbar (Grunderwerb ist noch zu tätigen) wer ist Eigentümer?

Grunderwerb von privat notwendig, wer ist der Eigentümer?

Eignung eher schlecht

Eignung mäßig

Eignung gut

Eignung sehr gut

Wer hat warum hier diese genannten Kriterien formuliert und auf die jeweiligen Grundstücke angewendet, und damit eine Bewertung vorweggenommen?

In der Standortuntersuchung sind als Anlage bisher überprüfte Unterkunftsmöglichkeiten aufgeführt.

Achteck

Hinweis war auch in Titz im Gespräch auf der Grundlage der Erfahrungen in Niederzier, Anfang dieses Jahres lt. Presse Baukosten 920.000 Euro, Nutzfläche 391 qm für 40 Menschen.

Die Gemeinde Niederzier will lt. Presse aktuell in Selhausen ein Achteck realisieren mit rund 400 qm.

Tiny Houses

Bei einer Wohnfläche von ca. 50qm könnten eine Familie mit zwei Kindern oder 4 Einzelpersonen untergebracht werden. Die Kosten betrugen grob geschätzt ca. 100.000 Euro lt. Verwaltung. In der Gemeinde Niederzier kann man aus einer Vorlage für Gremien aus August 2021 folgendes entnehmen:  Verwaltungsseitige Recherchen zur Errichtung von Tinyhäuser (50qm Größe) haben ergeben, dass hierfür je Haus und je Ausstattung mit Kosten in Höhe von 50.000 Euro plus Erschließungskosten zu errechnen ist.

Die Beurteilung der Verwaltung hier in Inden und die Vorgehensweise der Verwaltung einschließlich Bürgermeister in Niederzier kann unterschiedlicher nicht sein.

Nach diesen Ausführungen wird sicherlich erkennbar, warum die Mitglieder der SPD-Fraktion im Ausschuss letzte Woche an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben. Auch erkläre ich heute für die SPD-Fraktion, dass die Entscheidung in dieser Angelegenheit auf der Basis der zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht verantwortlich getroffen werden kann, weitere Unterlagen – wie genannt – sind rechtzeitig schriftlich zur Verfügung zu stellen. Wir kennen den gefassten Beschluss aus der Sitzung des SSK vom 10.11.2021, der uns bisher von der Verwaltung nicht als Ergänzungsvorlage für die heutige Sitzung des Rates vorliegt, ganz zu schweigen von der fehlenden schriftlichen Vorlage für die Beratungen in der Fraktionssitzung am Dienstag zur Vorbereitung der heutigen Ratssitzung. Daher beantragen wir, heute nicht zu entscheiden, weil wir noch erheblichen Beratungsbedarf haben. 

Am Rande darf ich aus Sicht des Ortsbürgermeisters Lucherberg auf den Vorschlag der Bebauung in Lucherberg Talstraße eine kurze Anmerkung machen. In der Vergangenheit gab es immer wieder Nachfragen, ob eine Bebauung des Grundstückes möglich ist, aber auch andere ernsthafte Überlegungen zur Nutzung oder Umgestaltung des Grundstückes.  Seitens der Verwaltung wurde eine Bebauung wegen des dort vorhandenen Untergrundes (Schächte, Hohlräume etc.) ausgeschlossen und andere Nutzungsmöglichkeiten nicht weiterverfolgt.

Aus formalen Gründen kann auch die Vorlage heute nicht beraten werden. Herr Bürgermeister Pfennings durfte die Vorlage nicht in die Beratungen geben, weil die Vorlage sehr lückenhaft ist und die von der Verwaltung vorgenommenen Wege der Beurteilung nicht nachvollziehbar sind.  Ein Beschluss muss weiterhin immer die Auffassung der Verwaltung enthalten, darf so nicht in die Gremien gebracht werden, insbesondere eine in einer Vielzahl von Seiten Papier plötzlich auftauchende Empfehlung der Verwaltung. Warum steht dies nicht so im Beschlussentwurf der Verwaltung??? Der Beschluss des SSK ist daher zu beanstanden, weil dieser Ausschuss nicht zuständig ist. Mehr als unüblich ist, im Vorgriff auf einen unbekannten Haushaltsplanentwurf schon ein Volumen von 2,5 Millionen Euro vorzugeben für die Entscheidung im SSK.

Sehr geehrte Ratskolleginnen und Ratskollegen, damit es nicht untergeht wiederhole ich hier nochmals die Auffassung der SPD:

Ja, wir sind für sozialen Wohnungsbau in der Gemeinde Inden.

Aber über die Vorlage 258/2021 können wir wegen fehlender belastbarer Unterlagen nicht abstimmen und melden weiteren Beratungsbedarf in dieser Angelegenheit an und raten dringend zu einem von Bürgermeister einzuladenden Meinungsaustausch zwischen den Fraktionen, bevor das Thema in weiteren Sitzungen behandelt wird, beispielhaft nenne ich hier das bisherige Vorgehen in der Nachbargemeinde Niederzier seit Jahren.

Wichtig ist für uns heute einen Auftrag an Bürgermeister Pfennings zu erteilen.

Zum Schluss sei auch noch der Hinweis gestattet, dass das von der Verwaltung unter dem Vorgänger von Herrn Pfennigs praktizierte Vorgehen – Drohpotential mit durch nicht eingetretene Zahlen von asylsuchenden Menschen aufzubauen – um Entscheidungen zu erzwingen, wenig hilfreich war. Dies sollte man jetzt aber nicht fortsetzen.

Wir sind bekanntlich von der Hochwasserkatastrophe Mitte Juli auch eine sehr stark betroffene Gemeinde. Hier sind wir der Auffassung, heute den Bürgermeister zu beauftragen, wegen der besonderen Situation als Betroffene von der Hochwasserkatastrophe für die Zeit bis Ende nächsten Jahres bei der zuständigen Bezirksregierung in Arnsberg zu beantragen, von der Zuweisung von geflüchteten Menschen abzusehen.

Damit  sind die beiden Anträge benannt, die wir in der heutigen Ratssitzung zur Abstimmung stellen.


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