Ab 2026 soll der Anspruch auf acht Stunden Betreuung am Tag in Kraft treten. Er verbessert die Chancengleichheit aller Kinder und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
· Stand: 07.09.2021
Bund und Länder haben sich am Montagabend im Vermittlungsausschuss auf die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen geeinigt. Das sind gute Nachrichten für die Familien in Deutschland. Eine gut funktionierende Kinderbetreuung ist doppelt wichtig – für die Chancengleichheit aller Kinder und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Genau deshalb war der Rechtsanspruch im Koalitionsvertrag verankert worden.
Der neue Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen knüpft an den 2013 in Kraft getretenen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz an und tritt ab 2026 gestuft in Kraft. Ab dem Schuljahr 2026 gilt er in jedem neuen Schuljahr für alle Erstklässler, die diesen bis zur vierten Klasse behalten – so dass dann ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassen eins bis vier einen Anspruch auf acht Stunden Betreuung pro Tag hat.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Carsten Schneider, sprach von einem „großen Fortschritt für Kinder und Familien“. Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht (SPD) erklärte, es handele sich um eine wichtige Weichenstellung für mehr Bildungsgerechtigkeit und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Der Bundesrat hatte hierzu den Vermittlungsausschuss angerufen. Mit der gefundenen Einigung soll das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten. Der Bundestag hat dem Gesetz am Dienstag zugestimmt, der Bundesrat stimmt am Freitag ab.
Um diese Einigung wurde hart gerungen. Am Ende steht ein großer Erfolg für die SPD-Bundestagsfraktion – und ein großer Fortschritt für Kinder und Familien in diesem Land, die gerade in den letzten Monaten der Pandemie erhebliche Lasten getragen haben.
Der Kompromiss enthält folgende zentrale Punkte:
· Der Bund beteiligt sich wie geplant mit einem Festbetrag von maximal 3,5 Milliarden Euro an den Investitionen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände zum quantitativen und qualitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote. Die Förderquote des Bundes liegt bei höchstens 70 Prozent. Das trägt zugleich der Tatsache Rechnung, dass neue Schätzungen von einem rund 25 Prozent niedrigeren Bedarf an Schulplätzen ab 2030 ausgehen als geplant.
· Mit den Investitionshilfen müssen nicht mehr zwingend zusätzliche Plätze geschaffen werden. Förderfähig sind Investitionen für den Neubau, den Umbau, die Erweiterung, die Ausstattung sowie die Sanierung der Infrastruktur für Bildung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter.
· Künftig können die Eigenmittel freier Träger auf den Finanzierungsanteil der Länder angerechnet werden.
· Der Bund beteiligt sich an den Betriebskosten der Ganztagsbetreuung ab 2026 aufwachsend auf 1,3 Milliarden Euro ab 2030.
· Zum 31.12.2027 und zum 31.12.2030 wird es eine Evaluierung der Investitions- und laufenden Betriebskosten zwischen Bund und Ländern geben. Davon ausgehend werden Bund und Länder „unter Beachtung der Aufgabenverantwortung Mehrbelastungen und Minderbelastungen“ angemessen ausgleichen.