Der Bundestag hat die Errichtung der „Aufbauhilfe 2021“ beschlossen. Das Gesetz ermöglicht einen schnellen Wiederaufbau und setzt die Insolvenzantragspflicht aus.
- Stand: 07.09.2021
Durch Starkregenfälle und Hochwasser im Juli 2021 sind in einigen Regionen im Südwesten des Landes enorme Schäden bei Privathaushalten, Unternehmen und der Infrastruktur entstanden. Die erheblichen Kosten für die Beseitigung der Schäden und den Wiederaufbau werden der Bund und alle Länder solidarisch gemeinsam tragen.
Dazu haben die Koalitionsfraktionen das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ in einer Sondersitzung beschlossen.
Der Aufbaufonds wird durch den Bund mit bis zu 30 Milliarden Euro ausgestattet. Die Kosten für die Wiederherstellung der Infrastruktur des Bundes in Höhe von 2 Milliarden Euro trägt der Bund alleine. Die übrigen 28 Milliarden Euro teilen sich Bund und Länder.
Das Gesetz enthält außerdem neue Regelungen zum Pfändungsschutz von Hochwasser-Soforthilfen. Ziel ist es, dass die Geschädigten ihr Geld auch bei gepfändeten Bankkonten bekommen. Und es wird geregelt, dass für Unternehmen in den betroffenen Regionen die Frist für die Stellung eines Insolvenzantrags bis Ende Januar 2022 ausgesetzt wird – so wie es bereits in der Pandemie galt. Damit gewinnen die Betriebe Zeit, um die notwendigen Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen zu führen und Arbeitsplätze zu sichern.
Zudem schaffen die neuen Regeln die rechtlichen Voraussetzungen für ganz praktische Hilfe vor Ort. Dazu wird das Baugesetzbuch verändert, um die Errichtung mobiler Unterkünfte für Betroffene bzw. mobile Läden und Infrastrukturen (Rathäuser, Schulen, Kitas) zu erleichtern.
In enger Abstimmung mit den betroffenen Ländern wurden die Sonderregelungen auch auf Nachbargemeinden und auf einen Zeitraum von fünf Jahren ausgeweitet. Damit wird den Betroffenen schnell und unbürokratisch in der akuten Notlage geholfen.
Für den Verkehrsbereich geht es vor allem darum, notwendige Ersatzneubauten für die Infrastruktur schnell zu planen und umzusetzen. Dies wird ermöglicht, indem auf langwierige Planfeststellungsverfahren für Ersatzneubauten verzichtet wird. Das gilt auch und insbesondere, wenn Erweiterungen von Bauwerken zum Schutz vor Naturkatastrophen errichtet werden.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich dafür eingesetzt, dass den Betroffenen schnell und unbürokratisch geholfen wird und dass die Mittel schnell dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Sie begrüßt, dass die betroffenen Länder die Vergabepraxis für die Kommunen erleichtert haben. Um künftig in Katastrophenfällen schneller und effizienter Betroffene zu warnen, wird das sogenannte Cell Broadcast zügig eingeführt: Mit dieser Technik werden Warnungen an alle Mobilgeräte in einem bestimmten Gebiet verschickt. Der Vorteil dieses Verfahrens: Die Empfänger:innen müssen keine spezielle App herunterladen, sondern können per einfacher Textnachricht gewarnt werden und das auch bei schlechtem Mobilfunknetz.