Diese Ausgaben gehören zu den Geschäften der laufenden Verwaltung, für die der Bürgermeister zuständig ist. Aufgrund des Antrages der Fraktionen von SPD und CDU entscheidet hierüber für das Jahr 2018 der Gemeinderat nach § 41 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW. Mit den Stimmen von SPD, CDU und Bündnis90/Die Grünen wurde beschlossen, dass im Jahre 2018 die Veranstaltungen wie im Jahre 2016 von der Gemeinde Inden finanziert werden.
Zum Antrag