Erklärung des Ratsmitgliedes Josef Johann Schmitz in der Ratssitzung vom 23.01.2020
Das Verwaltungsgericht Aachen hat mit Schreiben vom 18.12.2019 – gerichtet an den Rat der Gemeinde Inden -vertreten durch den Bürgermeister – die Abschrift des am 18.12.2019 bei Gericht eingegangenen Antrages der UDB Fraktion gegen den Rat mit der Bitte zum umgehende Stellungnahme unter Beifügung der mit Blattzahlen versehenen Verwaltungsakten angefordert. Hiervon und vom Antwortschreiben des Bürgermeisters Langefeld wurden die Ratsmitglieder mit Schreiben vom 20.12.2019 informiert, welches aber erst am 03.01.2020 zugestellt worden ist. Die Zustellung ergibt sich aus dem von der Gemeinde selbst frankierten Umschlag vom 02.01.2020.
Das Schreiben hat nachstehenden Inhalt:
„In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren 4 L 1456/19 Fraktion der Unabhängigen Demokratischen Bürger Inden e.V. gegen den Rat der Gemeinde Inden gebe ich als Bürgermeister und Empfangsbevollmächtigter folgende Stellungnahme ab:
Eine Übersendung von Verwaltungsakten (Niederschrift der Ratssitzung vom 11.12.2019) ist derzeit nicht möglich, da sich die Niederschrift noch in der Entwurfsfassung befindet. Nach Rücksprache mit meinem amtlichen Vertreter, Herrn Gemeindeverwaltungsrat Linzenich, sowie dem Protokollführer, Herrn Verwaltungsangestellten Schain, kann ich bestätigen, dass der auf der Tagesordnung vorgesehene Tagesordnungspunkt 3.2 von der Tagesordnung abgesetzt wurde. Hintergrund ist wohl, so wurde es in der Ältestenratssitzung vom 04.12.2019 mitgeteilt, dass vor allem die SPD-Fraktion sich nicht an der Erarbeitung eines einheitlichen Wahlvorschlages beteiligen wolle und eine Auflösung der Ausschüsse nicht zustimmen würde.
Glaubhaftmachung: Protokoll der Ältestenratssitzung vom 04.12.2019 (als Anlage beigefügt).
Im Übrigen verweise ich auf meine schriftliche Stellungnahme zur Rechtslage vom 09.12.2019, welche ich nach wie vor inhaltlich aufrecht erhalte und welche an alle Ratsmitglieder versandt wurde. Nach meiner Auffassung ist es zwingend erforderlich, die Ausschüsse unverzüglich aufzulösen, da sie nicht mehr der verfassungsrechtlich gebotenen Spiegelbildlichkeit des Rates entsprechen und zudem mit eigenen Entscheidungs-befugnissen versehen sind, deren Beschlüsse, aufgrund der geänderten Mehrheitsver-hältnisse, in anderen Ergebnissen resultieren könnten.“
Über den Inhalt des vom Bürgermeister verfassten Schreibens kann man sich nur wundern, weil er an der Sitzung des Gemeinderates sowie auch an der Ältestenratssitzung nicht teilgenommen hat und daher den Verlauf nicht kennt. Er hat zwar Rücksprache mit seinem Stellvertreter genommen und dem Schriftführer, nicht aber mit der sitzungsleitenden stellv. Bürgermeisterin Frau Karin Krings, die ja auch für die Unterzeichnung der Niederschrift zuständig ist
Der Ältestenrat der Gemeinde Inden ist kein Beschlussgremium im Sinne der Gemeinde-ordnung und dient nur der interfraktionellen Zusammenarbeit. Mehr nicht. Alles was der Bürgermeister hierzu schreibt dient dem abgestimmten Drehbuch zwischen ihm und der UDB.
Herr Langefeld hat nicht auf seine schriftliche Stellungnahme vom 09.12.2019 hinzuweisen, weil er als Bürgermeister die Beschlüsse des Rates nach § 62 Abs. 2 GO NRW auszuführen hat. Ob es einen einvernehmlichen Wahlvorschlag gibt, liegt in der Entscheidung jeder einzelnen Fraktion. Ein Wahlvorschlag ist übrigens nicht zwingend vorgegeben, sondern dient höchstens der Vereinfachung des Verfahrens.
Der Bürgermeister hat hier die durch Mehrheitsbeschluss gefasste Ratsentscheidung (Absetzung von der Tagesordnung wegen weiteren Beratungsbedarf) ohne eigene Kommentierung gegenüber dem Verwaltungsgericht deutlich zu machen. Er hat dabei keine eigene Meinung zu äußern, wie im Schreiben vom 20.12.2019 geschehen. Hier dürfte in einem nächsten Schritt zu prüfen sein, ob etwa ein Dienstvergehen vorliegt, welches rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte.