Verfügung des Kreises „keinesfalls in Gänze gegenstandslos geworden“, sondern ausgesetzt.
Kreis Düren. Landrat Wolfgang Spelthahn (CDU) widerspricht Aussagen des Indener Bürgermeisters Jörn Langefeld (parteilos), die Letzterer schriftlich gegenüber unserer Zeitung gemacht hat. Das geht aus einer Stellungnahme hervor, in der der Kreis auf unsere Berichterstattung vom 20. November reagiert. Spelthahn widerspricht der Aussage Langefelds, dass eine Verfügung des Kreises an Langefeld „gegenstandslos geworden“ sei. Mit der Verfügung hatte Spelthahn als Kommunalaufsicht angewiesen, dass Langefeld eine Schadensersatzforderung gegen seinen Vorgänger Ulrich Schuster fallen lässt. Das hatte zuvor auch der Indener Rat von Langefeld gefordert.
Langefeld fordert Schuster auf, über 20 000 Euro an die Gemeinde zu zahlen als Ausgleich für einen Schaden, der der Gemeinde entstanden sein soll bei einer Seniorenfahrt und mit dem vermeintlichen Bilden einer „schwarzen Kasse“ (Zitat Langefeld). Der Vorwurf der schwarzen Kasse ist noch Gegenstand der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Aachen. Nach Informationen unserer Redaktion gilt es als unwahrscheinlich, dass sie Anklage gegen Ulrich Schuster erhebt. Langefeld hatte 2015 wegen der vermeintlichen schwarzen Kasse „Strafantrag“ gegen Schuster gestellt. Die Verfügung sei „keinesfalls in Gänze gegenstandslos geworden“, schreibt der Kreis. An der Rechtmäßigkeit der Verfügung bestehe kein Zweifel. Sie sei „auf der Basis gesetzlicher Grundlagen getroffen“ worden. Derzeit sei sie ausgesetzt für die Dauer eines laufenden Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Aachen. Dieses Verfahren hat AltBürgermeister Schuster angestoßen, der gegen die Schadensersatzforderung Langefelds klagt. Es sei Vorschrift, „kommunalaufsichtliche Verfahren für den Zeitraum der Urteilsfindung auszusetzen“, erklärt der Kreis. Diese Vorschrift sei der Grund, warum die Verfügung ausgesetzt wird. Damit widerspricht der Landrat dem Indener Bürgermeister in einem zweiten Punkt. Langefeld hatte behauptet, dass er und Spelthahn sich geeinigt hätten, das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht abzuwarten.
von Guido Jansen
Quelle: https://epaper.zeitungsverlag-aachen.de/2.0/#/read/az-e/20181130?page=12&article=43264215