Ulrich Schuster hat gegen die Schadenersatzforderung seines Indener Nachfolgers Jörn Langefeld geklagt
Inden. Indens Alt-Bürgermeister Ulrich Schuster hat gegen eine Schadensersatzforderung über mehr als 20 000 Euro geklagt, die sein Nachfolger Jörn Langefeld im Sommer gegen ihn geltend gemacht hatte. Das haben das Verwaltungsgericht Aachen und Langefeld auf Nachfrage bestätigt. Schuster wehrt sich damit gegen einen sogenannten Leistungsbescheid. Mit dem fordert der Amtsinhaber von seinem Vorgänger das Begleichen eines finanziellen Schadens, der der Gemeinde aus Langefelds Sicht entstanden sein soll, weil Schuster eine „schwarze Kasse“ – so Langefelds Rechtsauffassung – geführt habe. Aus dieser Kasse soll Schuster eine Seniorenschifffahrt bezahlt haben, zudem sei der Gemeinde ein Zinsschaden entstanden. Das soll der Alt-Bürgermeister jetzt laut Langefeld aus eigener Tasche ausgleichen.
Der sogenannte Leistungsbescheid ist der jüngste der heftig umstrittenen Punkte im Dauerkonflikt zwischen Langefeld und den Ratsfraktionen von CDU, SPD und Grünen. Die Ratsmehrheit hatte Langefelds Antrag abgelehnt, Schuster auf Schadensersatz zu verklagen. Darauf hatte der Bürgermeister mit der Schadensersatzforderung reagiert. Die sollte Langefeld zuletzt laut Beschluss der Ratsmehrheit zurückziehen. Nach einer Information der Indener SPD-Fraktion hat anschließend auch der Kreis Düren als Aufsichtsbehörde verfügt, dass Langefeld die Forderung fallen lassen müsse. Das ist bisher nicht geschehen. Der Kreis gibt nach Information eines Sprechers keine Auskunft und verweist auf das laufende Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Aachen.
Eine Berechtigung?
Langefeld erklärte, dass er begrüße, dass jetzt das Verwaltungsgericht über die Schadensersatzforderung gegen Ulrich Schuster entscheide. Die Verfügung des Kreises sei „gegenstandslos geworden“, er sei mit Landrat Wolfgang Spelthahn übereingekommen, das Verfahren abzuwarten. „Ich begrüße diese Entscheidung ausdrücklich, da nunmehr sowohl die Frage der Zuständigkeit als auch die Frage nach einer Schadensersatzpflicht des ehemaligen Bürgermeisters endlich dort angekommen ist wo sie hingehört, nämlich vor die Gerichte in diesem Land und nicht in die Hände von unqualifizierten Kommunalpolitikern“, fügte Langefeld hinzu.
Zu klären ist also, ob Langefeld berechtigt ist, eine Schadensersatzforderung gegen einen pensionierten Bürgermeister auszusprechen und ob diese Forderung berechtigt ist. Aus einer Mitteilung der Indener SPD-Fraktion Ende Oktober ging hervor, dass der Kreis beide Fragen verneint haben soll.
Sechs bis acht Monate
Das Verwaltungsgericht teilte mit, dass es sechs bis acht Monate dauern kann, bis über Schusters Klage gegen die Schadensersatzforderung entschieden wird. Das Verfahren stünde am Anfang, derzeit sei Langefeld aufgefordert, Stellung zu nehmen.
von Guido Jansen
Quelle: https://epaper.zeitungsverlag-aachen.de/2.0/#/read/az-e/20181120?page=12&article=42527433