Indener SPD-Politiker Josef Johann Schmitz kritisiert Bürgermeister Jörn Langefeld
Inden. Stellungnahme von Josef Johann Schmitz (SPD), dem Vorsitzenden des Bau- und Vergabeausschusses der Gemeinde Inden, zur Berichterstattung in der Ausgabe vom 14. September:
„Nach der Ankündigung des Bürgermeisters Langefeld, nicht mehr an Ausschusssitzungen teilzunehmen, wissen wir jetzt, dass er nicht mehr kommt. Vielfach war es in der Vergangenheit so, dass er zu Sitzungen nicht erschienen ist. Das ist bei einer Größenordnung der Gemeinde wie Inden sicherlich unüblich.
Bürgermeister Langefeld hat auch schon mal geäußert, dass Sitzungen seiner Auffassung nach Veranstaltungen sind, die eine vollkommene Zeitverschwendung darstellen. Nachfolgend ist die Anwesenheit des Bürgermeisters Langefeld an Sitzungen aufgelistet: 2016 war er an 6 von 32 Sitzungen nicht anwesend, 2017 fehlte er bei 11 von 29 Sitzungen und in der ersten Hälfte 2018 war er an 10 von 21 Sitzungen abwesend. Die Nichtteilnahme deutet auf wenig Wertschätzung und Desinteresse an der politischen Arbeit im Interesse aller Bürger.
Wie es scheint, glaubt der Bürgermeister, sich selbstherrlich über Gesetze und Verordnungen sowie Regelungen innerhalb der für die Gremien des Rates des Gemeinde Inden geltende Geschäftsordnung, Zuständigkeitsordnung und Hauptsatzung zu stellen. Zur Darstellung, dass er Schadenersatzforderung von etwa 20 000 Euro gegen seinen Vorgänger geltend macht, stellt sich zunächst die Frage, ob er dafür überhaupt zuständig ist. Seine Aufgaben/Dienstpflichten dürfte er erheblich verletzt haben, dabei könnte er mit seinen Äußerungen u.a. gegen Datenschutzregelungen, Amtsverschwiegenheit und Schutz des Persönlichkeitsrechts verstoßen haben.
Zukünftig besteht zu befürchten, dass jede Bürgerin und jeder Bürger der Gemeinde Inden, der einen Bescheid der Gemeindeverwaltung erhält, den nur ihn persönlich betreffenden Sachverhalt in der Tagespresse nachlesen kann.
Übrigens hat der Gemeinderat am 17. Mai 2018 mehrheitlich die uneingeschränkte Entlastung für Bürgermeister Schuster für das Haushaltsjahr 2015 in seiner Verantwortung als Bürgermeister (bis 20. Oktober) beschlossen. Damit wurde eindeutig klargestellt, dass kein Fehlverhalten des Altbürgermeisters Schusters vorliegt und kein Schaden für die Gemeinde entstanden ist.“
Quelle: https://epaper.zeitungsverlag-aachen.de/2.0/#/read/az-e/20180922?page=18&article=402460330