Stellungnahme zum Haushalt 2021 und zur 6. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2012-2022
Rudi Görke, Fraktionsvorsitzender 12. Mai 2021
Sehr geehrter Her Bürgermeister Pfennings,
sehr geehrter Herr Linzenich,
sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
bevor ich zur eigentlichen Haushaltsrede für das Jahr 2021 komme, gestatten Sie mir zwei Anmerkungen:
Ein besonderer Dank gilt den vielen ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürgern unserer Heimatgemeinde, die trotz der Covid-19-Pandemie uneigennützig auf vielfältige Art und Weise tätig waren. Ohne sie wäre vieles nicht möglich gewesen.
Des Weiteren möchten wir uns auch bei unserem Kämmerer
Michael Linzenich für die Erstellung der erforderlichen Beratungsunterlagen und der zahlreichen Hinweise und Erläuterungen
bedanken, mit der Bitte, diesen Dank an alle Beschäftigten weiterzuleiten, die in diesem Arbeitsprozess mit eingebunden waren.
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach wie vor gilt weiterhin die seit Jahren von uns gemachte Aussage, dass nur die Kommunalpolitik vor Ort nicht in der Lage ist, eine positive Entwicklung der Finanzlage herbeizuführen. Städte und Gemeinden sind nach wie vor die Packesel der Nation. Dies muss nun unbedingt ein Ende haben! Unser Ziel war und ist es, die Bürgerinnen und Bürger solange wie möglich zu entlasten und gleichzeitig die vor Ort geschaffenen Strukturen und umfassenden Angebote zu erhalten.
Wir haben uns als SPD-Fraktion intensiv über die Kommunalfinanzen allgemein und insbesondere der unserer Heimatgemeinde Inden beraten. Daraus resultiert unter anderem die für die heutige Ratssitzung eingebrachte Resolution vom 26.04.2021 mit der Zielsetzung, dass wir als Gemeinderat
das Land Nordrhein-Westfalen und den Bundestag auffordern, die Kommunen wegen der Corona bedingten Mindereinnahmen und Mehrausgaben nachhaltig zu unterstützen und damit die finanzielle Handlungsfähigkeit zu gewährleisten.
Das Land Nordrhein-Westfalen und der Bund werden aufgefordert,
- die Mindereinnahmen der Kommunen bei der Gewerbesteuer und der Einkommensteuer bis 2024 auszugleichen,
- sich an einer Lösung für die hohe Belastung mit Kassenkrediten (Schlagwort „Altschulden“) zu beteiligen, über die eine Entschuldung der Kommunen ohne finanzielle Überforderung erfolgen kann,
- ein Investitionsprogramm für Kommunen aufzulegen, dass merklich zur Wiederbelebung der lokalen Wirtschaft beiträgt, die kommunale Infrastruktur stärkt, die Defizite in der Digitalisierung öffentlicher Daseinsvorsorge behebt, den ökologischen Umbau zu einer klimaschonenden Wirtschafts- und Lebensweise in den Kommunen unterstützt sowie die infrastrukturellen Defizite im Bildungsbereich ausgleicht.
Das Land Nordrhein-Westfalen wird aufgefordert, die Aufstockung der Masse des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) 2021 um rund 943 Millionen Euro nicht wie vorgesehen als Kredit, sondern als Zuschuss zu vergeben.
Aus unserer Sicht spricht für die Verabschiedung dieser Resolution:
Die Bekämpfung der Pandemie wird in erster Linie in den Städten, Gemeinden und Kreisen geleistet. Dies erfordert neben den organisatorischen und personellen Herausforderungen zusätzliche finanzielle Anstrengungen. Gleichzeitig sehen sich die Kommunalhaushalte einbrechender Einnahmen aus kommunalen Abgaben sowie sinkender Zuweisungen aus kommunalen Steueranteilen ausgesetzt.
Dieses Dilemma aus der Notwendigkeit größerer finanzieller Anstrengung bei gleichzeitig sinkenden Einnahmen setzt die Kommunen stark unter Druck. So werden binnen kürzester Zeit die Konsolidierungsbemühungen und -erfolge der vergangenen Jahre zunichte gemacht.
Die Anstrengungen von Land und Bund, die Kommunen für das Jahr 2020 finanziell zu entlasten waren notwendig und hilfreich. Die Problematik besteht jedoch für die Jahre 2021 und fortfolgende fort.
Diese Problematik addiert sich zu einem ohnehin bestehenden Wettbewerbsnachteil der NRW-Kommunen gegenüber Kommunen anderer Länder. Die Ausgangslage der Kommunen in NRW ist aufgrund geringerer Steuerkraft sowie größerer struktureller Herausforderungen nachteilig.
Dies hat zu nachteiligen Infrastrukturbedingungen geführt, die sich nun im Lichte der Corona-Pandemie besonders lösungsbedürftig darstellen. Die Investitionsbedarfe in eine klimaschonende Wirtschafts- und Lebensweise, eine kommunale Verwaltung und Daseinsvorsorge, die den Anforderungen einer digitalen Gesellschaft entspricht sowie in eine moderne Bildungslandschaft konnten in NRW nicht adäquat bedient werden. Es braucht nun eine besondere Anstrengung, um diese Defizite auszugleichen.
Dies ist einerseits vor dem grundgesetzlichen Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse erforderlich, es ist darüber hinaus geboten, um die notwendige Transformation in eine klimaschonende Bildungsgesellschaft zu ermöglichen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
wir erkennen an, dass die im vergangenen Jahr durch die Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen den Kommunen dabei geholfen haben, ihre Corona-bedingten Einnahmeausfälle mindestens teilweise auffangen zu können. Jetzt kommt es darauf an, dass die Kommunalfinanzen nicht unter Langzeitfolgen der Corona-Krise leiden. Das Medikament dagegen sind echte Finanzhilfen. Hier ist die Landesregierung in der Pflicht. Es braucht verbindliche Zusagen der Landesregierung. Leider beschränkt sich die Landesregierung weiter darauf, den Kommunen mit Haushaltstricks die Finanzsituation auf dem Papier auszugleichen.
Für Inden kennen wir folgende Zahlen der voraussichtlichen Corona-bedingten Schäden:
2020 liegen uns noch keine endgültigen Zahlen vor, es fehlt der Jahresabschluss
2021 Corona bedingte Schäden ca. 1,7 Mio. Euro
2022 Corona bedingte Schäden ca. 1,9 Mio. Euro
2023 Corona bedingte Schäden ca. 1,0 Mio. Euro
2024 Corona bedingte Schäden ca. 1,2 Mio. Euro
Ohne das Jahr 2020 wird für die Jahre 2021 bis 2024 nach derzeitigem Kenntnisstand insgesamt mit 5,8 Mio. Euro an Corona bedingten Schäden in Inden gerechnet, so der Kämmerer Herr Linzenich in einer Auswertung für den Haushalt.
Landesweit werden nach einer Umfrage des NRW Städte- und Gemeindebundes bei den Städten und Gemeinden für das Jahr 2021 voraussichtlich 1,34 Milliarden Euro durch Corona verursachte Schäden zu verzeichnen sein.
Diese finanziellen Schäden müssen die Kommunen als fiktive Vermögensposition in der Bilanz ausweisen, geregelt im NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz. Damit werden die Haushalte vorübergehend nicht belastet. Diese Vorgehensweise entbehrt nicht einer gewissen Ironie und ist darüber völlig systemfremd. Die fiktive Vermögensposition kann dann ab 2025 über 50 Jahre abgeschrieben werden, wobei diese Abschreibung wie alle anderen Abschreibungen von den Kommunen in ihren Haushalten auch erwirtschaftet werden müssen. Andere Alternative ist, die zeitweise ausgeblendeten Schäden können im Jahr 2024 von der Rücklage abgezogen werden, falls eine Rücklage dann in entsprechender Höhe vorhanden ist. Damit ist klar, diese Maßnahme bringt den kommunalen Kassen überhaupt keinen Cent in die bereits jetzt leeren Kassen. Im Gegenteil: Die Verschuldung mit Liquiditätskrediten wird sich nach Aussage von Fachleuten deutlich erhöhen.
Echte Finanzmittel sind beim Ausgleich des konjunkturellen Einbruchs nur als Kredit geflossen, und zwar bei den Zuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz. Es braucht einen echten Ausgleich, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Aus einer Information der Ministerin Scharrenbach vom 07.01.2021 an den Landtag von Nordrhein-Westfalen (Drucksache Nr. 17/4467) im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Aufstockung des Gemeindefinanzierungsgesetz 2021 um 943 Mio. Euro ist für die Gemeinde Inden folgendes zu entnehmen:
Bei Schlüsselzuweisungen von 813.666 Euro beträgt der Kreditanteil 195.039 Euro, bei der allgemeinen Investitionspauschale von 589.369 Euro beläuft sich der Kreditanteil auf 48.097 Euro, also insgesamt auf 243.136 Euro. Dieser Aufstockungsbetrag von 243.136 Euro ist irgendwann von der Gemeinde an das Land zurückzuzahlen.
Nach einem Bericht der Ministerin Scharrenbach an den Landtag von Nordrhein-Westfalen vom 01.12.2020 (Drucksache Nr. 17/4284) haben sich die nordrhein-westfälischen Kommunen an den Kosten der Deutschen Einheit von 1996 bis 2018 mit insgesamt 14,9 Milliarden Euro beteiligt. Dieser Betrag teilt sich auf in rund 10,1 Milliarden Euro, die im Rahmen der (erhöhten) Gewerbesteuerumlage erbracht wurden, und rund 4,8 Milliarden Euro, die im Rahmen der Abrechnung durch den Steuerverbund geleistet wurden. Von dieser Gesamtbelastung der Einheitslasten sind von der Gemeinde Inden über den Steuerverbund 801.958 Euro und über die (erhöhte) Gewerbesteuerumlage 4.570.738 Euro insgesamt also 5.372.696 Euro aufgebracht worden.
Liebe Kollegen und Kollegen,
nach der 5. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bei der Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2019 und 2020 konnte der geforderte Haushaltsausgleich im Jahre 2022 dargestellt werden, und zwar mit planerischen Hebesätzen für die gemeindlichen Steuern
Grundsteuer A 825%
Grundsteuer B 975%
Gewerbesteuer 825%
Für die Jahre 2019 und 2020 haben wir als SPD- Fraktion gemeinsam mit unserem damaligen Koalitionspartner CDU jeweils einen Haushaltsplan beschlossen, die Jahresfehlbeträge auswiesen. Zu erwähnen ist hier, dass die UDB Fraktion – wie seit 2014 – auch den Haushalt für die Jahre 2019 und 2020 und das Haushaltssicherungskonzept abgelehnt hat. Im Haushalt des Jahres 2019 belief sich der Jahresfehlbetrag auf 5.534.502 Euro und im Jahre 2020 betrug der Jahresfehlbetrag 4.474.328 Euro. Die Differenzbeträge konnten aus der allgemeinen Rücklage, die zum Jahresende 2018 einen Betrag von 18.311.419 Euro auswies, gedeckt werden.
Die tatsächliche Entwicklung der Jahresfehlbeträge und damit auch der Allgemeinen Rücklage in den Abschlüssen für die Jahre 2019 und 2020 bleibt aber abzuwarten, weil in der lokalen Presse am 6. Mai 2021 unter der Überschrift „Kommunen in der Rückzahlungsklemme“ über Millionenforderungen des Bergbautreibenden an die Kommunen Inden, Niederzier, Jülich, Titz, Aldenhoven, Merzenich und Düren berichtet wurde. Die Rückzahlung ist verbunden mit einem Zinssatz von 6%!!
Bürgermeister Pfennings wurde bezüglich unserer Gemeinde wie folgt zitiert:
„Aber uns liegen noch keine belastbaren Zahlen vor“. führte er aus, sprach aber von einem mittleren siebenstelligen Betrag. Angesichts der hohen Zinsen, die dieser Summe noch hinzuzurechnen sind, sei es dringend erforderlich, den Betrag so schnell wie möglich zu begleichen. Soweit die Wiedergabe aus der Presse.
Wir haben als SPD-Fraktion in der Sitzung des Hauptausschusses Ende April – dort gab es erste Informationen im nichtöffentlichen Teil der Sitzung – gefordert, den Sachverhalt in einer Vorlage umfassend darzustellen, wenn die aktuellen Zahlen der Rückforderung der Gemeinde schriftlich vorliegen. Über Konsequenzen gilt es dann zu beraten und zu entscheiden, wobei anzumerken ist, dass die Rückzahlungssumme noch nicht in den Unterlagen des heute zu verabschiedenden Haushaltes für 2021 und dem Haushaltssicherungskonzept enthalten ist.
Wir haben bei den diesjährigen Haushaltsberatungen – erstmals seit längerer Zeit ohne einen Koalitionspartner – wie auch in der Vergangenheit immer wieder deutlich gemacht, dass sich unsere Entscheidungen ausrichten an der Nachhaltigkeit und des Machbaren, wobei wir die Bürgerinnen und Bürger hier in Inden solange und soweit wie möglich entlasten wollen. Wir treffen verantwortbare Entscheidungen immer nach sorgfältiger Bewertung der bekannten Fakten, insbesondere wenn diese transparent und nachvollziehbar dargelegt werden. Bei der Entscheidung über die Hebesätze der gemeindlichen Steuern im Februar für das Jahr 2021 haben wir deshalb nicht mitgewirkt, weil es keine entsprechenden Unterlagen gegeben hat.
Nach dem Entwurf des Haushaltes für das Jahr 2021 ergab sich ein Jahresfehlbetrag für 2021 von 1.584.557 Euro und in der Fortschreibung des 6. Haushaltssicherungskonzeptes 2012 bis 2022 ein Jahresfehlbetrag von 615.117 Euro. Nach den Beratungen in den Fachausschüssen und letztendlich im Hauptausschuss am 29.04.2021 erhöht sich der Jahresfehlbetrag für 2021 auf 3.227.266 Euro und im Haushaltssicherungskonzept ergibt sich für das Jahr 2022 ein Überschuss von 116.074 Euro.
Der Gesamtbetrag für Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist wird auf 3.951.000,00 Euro festgesetzt; im Entwurf betrug diese Summe 2.400.000,00 Euro. Die Verringerung der allgemeinen Rücklage wird festgesetzt auf 3.227.266,00 Euro, im Entwurf sollten es nur 1.587.557,00 Euro sein. Zur Liquiditätssicherung wurde der Höchstbetrag auf 25.000.000,00 Euro jeweils gleichlautend festgesetzt. Die hier genannten Zahlen ergeben sich aus den vorliegenden Unterlagen für die heutige Ratssitzung.
Der Strukturwandel im Rheinischen Revier war seit den Beratungen in der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung Mitte 2018 in Berlin Dreh- und Angelpunkt aller Überlegungen hier bei uns und im gesamten Rheinischen Revier. Die vor uns liegenden Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Strukturwandel werden uns in den vorliegenden Jahren intensiv beschäftigen, weil es sich um eine Jahrhundertaufgabe handelt. Der betroffene Raum braucht langfristige verlässliche Planungssicherheit. Rechtssicherheit und zuverlässige Rahmenbedingungen sind erforderlich. Städte und Gemeinden sowie Industrie und Gewerbe brauchen darüber hinaus Infrastruktur und Fläche. Die sich insgesamt ergebenden Probleme des Strukturwandels können von der Region nur gemeinsam bewältigt werden. Die in 2019 von uns angemahnten gesetzlichen Regelung sind durch den Bundes- und Landesgesetzgeber auf den Weg gebracht worden. Zwischenzeitlich sind wesentliche Vorgaben aus Gesetzen und Verträgen in Kraft. Im Einzelnen zählen hierzu
- das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) des Bundes
- die Richtlinie für das Anpassungsgeld (APG) vom Bund
- der öffentlich-rechtliche Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohlenverstromung in Deutschland zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Anlagenbetreiber sowie Tagebaubetreiber
- die NRW – Leitentscheidung 2021 der Landesregierung: Neue Perspektiven für das Rheinische Braunkohlenrevier
- der Reviervertrag – Perspektiven für das Rheinische Revier zwischen der Landesregierung und der Zukunftsagentur Rheinisches Revier
Um das wichtigste Ziel zu erreichen, rechtzeitigen Ersatz insbesondere für die wegfallenden Arbeitsplätze beim Unternehmen RWE Power – aktuell schon im nächsten Jahr –, d.h. bevor die Arbeitsplätze wegfallen, bedarf es noch vieler Anstrengungen. Erkennbar sind zurzeit noch keine neuen Arbeitsplätze geschaffen worden, Pläne dazu gibt es in der Theorie, nur die Umsetzung in die Praxis fehlt. Aber die Zeit drängt. Vor dem Wegfall der Arbeitsplätze im Rheinischen Revier sind Projekte zu realisieren, durch die nachhaltige, hochwertige gewerbliche und industrielle Arbeitsplätze mit einem entsprechenden tariflichen Lohngefüge entstehen.
Wir hier in Inden haben jetzt die Möglichkeit aus dem „STARK Programm“ im Rahmen der Strukturförderung Personal einzustellen für Planungsaufgaben (2 Stellen), deren finanzielle Förderung allerdings zeitlich auf 4 Jahre befristet ist. Diese Stellen sind aus unserer Sicht zwingend notwendig und werden für die Dauer der Förderung von der SPD-Fraktion mitgetragen.
Es gilt als Anrainerkommune auf allen Ebenen die Aktivitäten im Rheinischen Revier mit zu gestalten, um auch zukünftigen Generationen die Wohlstandsfähigkeit zu sichern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
nun zu einzelnen Maßnahmen, für die jetzt Ansätze im vorliegenden Haushalt 2021 und im Haushaltssicherungskonzept 2022 veranschlagt sind, die wir mittragen.
Geplant war die Finanzierung für die gesetzlich vorgegebene Erstellung einer Überarbeitung des geltenden Brandschutzbedarfsplanes erst in 2022. Wir haben den Hinweis gegeben, die Mittelbereitstellung in 2021 anstelle von 2022 vorzusehen, um in diesem Jahr nach Genehmigung des Haushaltes den Auftrag umgehend an eine qualifizierte Beratungsfirma zu vergeben. Ein neuer Brandschutzbedarfsplan muss aufgrund von gesetzlichen Vorgaben im Jahre 2022 verabschiedet werden.
Darin wird auch zu untersuchen sein, wie eine zukünftige Gemeinde- Feuerwehr bestmöglich aufzustellen ist. Haushaltsrechtlich sind auf unseren Hinweis im finanziellen Bereich entsprechende Mittel eingeplant worden.
Aufgrund des Antrages der Koalition von SPD und CDU vom 12.12.2018 hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, vorbehaltlich eines Zuschusses in Höhe von 90% aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ die Modernisierung und den Ausbau des „Sportparks Merödgen“ beschlossen. Der 10% Eigenanteil der Gemeinde Inden in Höhe von 150.000 Euro wurde bereitgestellt. Inzwischen ist der Antrag soweit fortgeschritten, dass im Laufe des nächsten Monats der finale Förderantrag gestellt werden kann. Die Finanzierung dieser Maßnahme aus Geldern des Bundes wurde nur durch den Einsatz unseres Bundestagsabgeordneten Dietmar Nietan erreicht. Jede andere Darstellung entspricht nicht den tatsächlichen Abläufen.
Die Weiterentwicklung Freizeitzentrum Indemann erhielt in der Aufsichtsratssitzung der Zukunftsagentur Rheinisches Revier den „zweiten Stern“. Damit ist das Projekt als „tragfähiges Vorhaben“ im Strukturwandel qualifiziert. Der Förderantrag muss nun weiter detailliert werden, woran ein Büro derzeit arbeitet. Bei endgültiger Feststellung des Förderantrages lassen sich auch Zentrumsnah als eine Zuwegung Parkplätze realisieren, die dringend benötigt werden.
Der Sonnenschutz auf der Goltsteinkuppe im Bereich des Kleinkinderspielplatzes und des Kinderspielplatzes wird realisiert bis Ende des Monats. Hierzu gab es im Zusammenhang mit den Beratungen zum Doppelhaushalt 2019/2020 auf Hinweis unserer Fraktion entsprechende Beschlüsse.
Die SPD- Fraktion hat mit Schreiben vom 03.8.2020 für die Ratssitzung am 20. August 2020 den Antrag zur Förderung für die digitale Bildungsinfra7struktur unserer Schulen gestellt. Hierzu stehen Fördermittel vom Land und Bund zur Verfügung, die im Haushalt 2021 nach dem Konzept vom Rat am 14.04.2021veranschlagt worden sind.
Weitere umfangreiche Sanierungsarbeiten an der Goltsteinschule tragen wir mit. Ebenso die Restfinanzierung des Erweiterungsbaus des Grundschulgebäudes in Inden/Altdorf. Der Baufortschritt ist vor Ort erkennbar. Leider hat sich der vorgesehene Zeitablauf für die Nutzung durch allgemeine Auswirkungen in der Bauwirtschaft verzögert, die wir als Gemeinde nicht verändern konnten.
Unsere älteren Mitbürgerinnen Mitbürger haben wir nicht vergessen. Die ursprünglich geplante Seniorenveranstaltung in diesem Jahr haben wir bedingt durch das Coronavirus um ein Jahr verschoben.
Die Unterstützung von gemeindlichen Vereinen und Organisationen wird unverändert weiter fortgeführt.
Die nun komplett in diesem Jahr vorgesehene Maßnahme „Austausch Sand gegen Perlkies auf allen gemeindlichen Kinderspielplätzen im Bereich des Fallschutzes“ tragen wir mit, da dadurch nicht nur eine zukünftige Kostensenkung erreicht wird, sondern auch ein vorsorglicher Gesundheitsschutz für Kinder auf Kinderspielflächen gegeben ist.
Die vorgesehenen Stellen in der Gemeindeverwaltung aus dem Strukturförderungsprogramm für die Dauer der Förderung akzeptieren wir, weil die Kosten zu 100% refinanziert werden. Aufgaben im Rahmen des Strukturwandels erfordert auch in Inden zusätzliches Personal. Bürgermeister Pfennings hat erklärt, die im Stellenplan ausgewiesenen Stellen seien ohne Wenn und Aber erforderlich, um die Aufgaben der Gemeinde zu erledigen. Die Beschäftigten seien an der absoluten Belastungsgrenze. Einsparungen im Personalbereich würden dazu führen, dass Aufgaben nicht mehr erledigt werden können. Wir werden dem vorgelegten Stellenplan 2021 nach den ergänzenden Hinweisen des Bürgermeisters zustimmen. Wir werden die Entwicklungen im Personalbereich im Laufe des Jahres im Auge behalten.
Was wir nicht mittragen werden sind
- die Absenkung der Zinsen für Liquiditätskredite im HSK 2022 um 50.000 und in den Jahren 2023 und 2024 um jeweils 25.000 Euro, da diese zielgerichtet aus der Luft gegriffen wurden, um ein positives Ergebnis Ende 2022 darzustellen. Übrigens hat der Kämmerer Linzenich hier zur Vorsicht gemahnt.
- die Streichung des Ansatzes für das Bürgerhaus in Lamersdorf am Sportplatz um 20.000 Euro und des Ansatzes für die Kostenbeteiligung der Gemeinde an den Behindertentoiletten im „Bartze Hof“ in Lamersdorf sowie der Treppensanierung um 5.000,00 Euro.
Einige Ausführungen zu den Umlagen an den Kreis Düren gehören wie immer zu den Themen einer Hausberatung in den Städten und Gemeinden. An Kreis- und Jugendamtsumlage muss die Gemeinde Inden im Jahr 2021 insgesamt rund 6,5 Mio. Euro zahlen.
Hier sei der Hinweis gemacht, dass die Gemeinde Inden mit Einnahmen bei den gemeindlichen Steuern in 2021 von 4,2 Mio. Euro rechnet. Vom Land Nordrhein-Westfalen werden aufgrund des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2021 rund 1,8 Mio. Euro eingehen. Damit wird deutlich, die genannten Einnahmequellen der Gemeinde reichen nicht aus, um die Umlagen an den Kreis zu finanzieren.
Der Kreis Düren verfügt nach dem Haushalt 2021 über eine angesammelte Ausgleichrücklage von rund 33,5 Mio. Euro, die ab 2014 aus „ungeplanten Überschüssen“ und somit zu viel gezahlter Kreisumlage der kreisangehörigen Kommunen entstanden ist. Nebenher besteht auch noch eine Allgemeine Rücklage von 25,6 Mio. Euro beim Kreis. Über die angesammelte Ausgleichsrücklage kann der Kreistag im Rahmen der Haushaltsberatungen entscheiden. Der Anteil der Gemeinde Inden an der Ausgleichsrücklage beläuft sich nach unseren Berechnungen auf rund 865.000,00 Euro. Hier ist der Kreistag aufgefordert, möglichst umgehend nicht nur den Betrag für Inden sondern für alle kreisangehörigen Kommunen im Rahmen einer Senkung des Hebesatzes der Kreisumlage zurückzugeben.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Pfennings,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
zur Nachforderung von Schmutzwassergebühren für 2015 aus Anlass der Ausführungen des Fraktionsvorsitzenden der UDB bei der Verabschiedung des Doppelhaushalte 2019/2020 am 12.09.2019 sind unsererseits noch einige Anmerkungen zu machen:
Dort wurde u.a. ausgeführt.
„In der Ratssitzung am 13.12.2018 wurde für 2016 gegen die Stimmen der UDB von der Ratsmehrheit eine Gebührennacherhebung von Schmutzwassergebühren in Höhe von rund 400 T€ beschlossen. Ausführliche Begründungen der UDB bezüglich der möglichen Rechtswidrigkeit einer solchen Nachforderung konnten CDU/ SPD und GRÜNE nicht überzeugen.“ Das Verwaltungsgericht Aachen hat nun am 08.02.2021 entschieden, dass die Nachveranlagung rechtmäßig war, siehe hierzu die Mitteilungsvorlage 70/2021 in der heutigen Sitzung. Damit ist er Vorwurf der Rechtswidrigkeit obsolet und wir können festhalten, keinen rechtswidrigen Beschluss gefasst zu haben.
Der Fraktionsvorsitzende führte weiter aus:
„Die Bescheide zur Nacherhebung wurden im Mai dieses Jahres an die Haushalte versandt. Das Ergebnis sind ca. 160 Widersprüche betroffener Bürgerinnen und Bürger, bereits einige Klagen und ein kaum zu bewältigender Arbeitsaufwand in der Verwaltung. Wir gehen nach wie vor davon aus, dass diese Gebührennachforderung keinen Bestand haben wird und die Gebühren letztendlich an die Gebührenzahler zurückgezahlt werden müssen.
Die Verantwortung hierfür liegt bei der GroKo. Wer aber trägt die Kosten für diesen unnötig verursachten Verwaltungsaufwand?
Die UDB hat die Nacherhebung der Schmutzwassergebühren abgelehnt.“
Die Frage kann die UDB wohl jetzt für sich beantworten. Wir als SPD-Fraktion entscheiden immer nach Recht und Gesetz und keinesfalls nach populistischen Maßstäben, evtl. auch ausgerichtet darauf, Stimmen im Wahlkampf zu gewinnen. Hoffentlich wird das jeder für sich bewerten.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Pfennings,
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in keinem Fall werden wir die Bürgerinnen und Bürger mit dem Hebesatz von 975 Punkten in der Grundsteuer B im Jahr 2022 belasten, wenn Erhöhungen notwendig sind – wenn auch hier und heute zunächst nur planerisch- dann sollte es alle Steuerzahler in der Gemeinde gleichmäßig treffen. Aus diesem Grunde haben wir im Hauptausschuss Ende April vorgeschlagen und beantragt, unter sozialen Aspekten im Interesse aller die gleichen Hebesätze für die gemeindlichen Steuern festzusetzen. Dies ist für uns auch unter dem Aspekt der Gleichbehandlung zu sehen. Einige Gewerbesteuerzahler können die Gewerbesteuer bei der Steuererklärung für die Einkommenssteuer geltend machen, was die Grundsteuer B zahlenden Bürgerinnen und Bürger nicht können. Unser Antrag – die Hebesätze auf 870 Punkte für alle gemeindlichen Steuern gleich festzusetzen, fand keine Mehrheit, weil nur die Fraktionsmitglieder der SPD- Fraktion zustimmten.
Wir haben bei den bisherigen Beratungen deutlich gemacht, dass die Belastungen in der Grundsteuer B nicht so steigen können, wie die Mehrheit im Gemeinderat dies beabsichtigt. Daher lehnen wird in der Gesamtbetrachtung den Haushaltsplan 2021 und die 6. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2012 bis 2022 ab, obwohl wir einzelne veranschlagte Maßnahmen durchaus befürworten, wie aus den gemachten Ausführungen zu entnehmen ist.
Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit.