Rudi Görke, Fraktionsvorsitzender der SPD
In der letzten Ratssitzung wurden u.a. von Ihnen nachstehende schriftlich vorbereitete Aussagen gemacht:
„Unsere Rechtsordnung darf nicht per Mehrheitsentscheidung ausgehebelt werden.
Wir beantragen daher, in der heutigen Sitzung, wie auf der Tagesordnung vorgesehen, die Auflösung der Ausschüsse. Die Neubildung der Ausschüsse ist in einer unverzüglich zu terminierenden Sondersitzung des Rates zeitnah vorzunehmen, damit die zukünftig anstehenden Ausschusssitzungen in dem verfassungsmäßig gebotenen Zustand der Ausschusszusammensetzung erfolgen können.
Die soeben von der Ratsmehrheit getroffene Entscheidung, dem berechtigten Antrag zur Auflösung und Neubildung der Ausschüsse heute nicht zu entsprechen, ist eine eklatante Missachtung demokratischer Regeln.
Man kann und darf mit der Macht der Mehrheit weder demokratische Grundregeln in Frage stellen noch die rechtsstaatliche Ordnung aushebeln.
Unter Missachtung des Vorliegens einer weiteren sehr detaillierten Rechtsauskunft, die nicht nur besagt, dass eine Auflösung/ Neubildung durchgeführt werden kann, sondern durchgeführt werden muss, weil hierfür alle Voraussetzungen vorliegen, wird unseres Erachtens wissentlich gegen demokratische Regeln verstoßen.“
Sie haben am 18.12.2019 beim Verwaltungsgericht Aachen ein Verfahren gegen den Rat der Gemeinde Inden über einen Anwalt eingeleitet um Ihren Antrag auf Auflösung und Neubildung der Ausschüsse gerichtlich klären zu lassen. Im Übrigen sei erwähnt, dass wir in der letzten Sitzung gar nicht über ihren Antrag entschieden haben, sondern dieser wegen weiteren Beratungsbedarf von der Tagesordnung abgesetzt wurde.
Die von ihnen in der Ratssitzung vom 11.12.2019 erwähnte erneute weitere Rechtsauskunft mit
detaillierten Aussagen und beigefügten Beschlüsse von Verwaltung-/Oberverwaltungsgerichten, von der sie glaubten, diese bestätigen eindeutig die ursprünglich vorgelegte Rechtsauskunft, wonach eine Auflösung/Neubildung der Ausschüsse durchgeführt werden muss, ist für den vorliegenden Fall hier in Inden, wie festgestellt wurde, nicht anwendbar und relevant.
Es dürfte sicherlich auch allgemein bekannt sein, dass diese Rechtsauffassung von BM Langefeld formuliert wurde.
Nun haben wir es alle schriftlich per Beschluss des Verwaltungsgerichtes Aachen. Dort ist u. a. ausgeführt, der Antrag ist zulässig, aber nicht begründet. Es ist nicht überwiegend wahrscheinlich, dass der Antragsteller (UDB Fraktion) einen Anspruch auf die begehrte Auflösung und Neubildung der jeweils mit 15 Mitgliedern besetzten Ratsausschüssen hat.
„Einen Anspruch auf Auflösung und Neubildung der in Rede stehenden Ratsausschüsse steht nach vorläufiger Einschätzung im gerichtlichen Eilverfahren entgegen, dass sich die politischen Kräfteverhältnisse im Rat durch Übertritt eines fraktionslosen Ratsmitglieds zum Antragsteller im Jahre 2016 und der Austritt eines Ratsmitgliedes aus der CDU Fraktion im Oktober nicht wesentlich geändert haben dürften.
Soweit der Antragsteller eine wesentliche Veränderung der Kräfteverhältnisse damit begründet, dass es zu anderen Abstimmungsergebnissen im Ausschuss kommen kann, vermag dieser Ansatz nicht zu überzeugen. Zum einen knüpft die Spiegelbildlichkeit an den Kräftekonstellationen im Rat an. Das bedeutet, dass Veränderungen im Rat in den Blick zu nehmen sind und geprüft wird, ob deren spiegelbildliche Abbildung im Ausschuss geboten ist. Zum anderen zeigt der Antragsteller eine allenfalls theoretische Möglichkeit auf: Wenn auf einen Antrag des Antragstellers dieser und Bündnis 90/Die Grünen mit Ja stimmten, die CDU mit Nein stimmte und die SPD sich enthielte, wäre der Antrag nach der ursprünglichen Besetzung eines 15er-Ausschusses abgelehnt (5 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen), wohingegen er bei einer Abstimmung in der nunmehr gebotenen Besetzung des Ausschusses mehrheitlich angenommen wäre (5 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen). Es ist aber nicht realistisch und daher für die Annahme einer grundlegenden Änderung der Verhältnisse – hier: im Ausschuss- nicht tragfähig, davon auszugehen, dass sich die größte Fraktion mit fünf Sitzen im Ausschuss bei einer Abstimmung enthält.“
Soweit ein Auszug aus dem Beschluss des Aachener Verwaltungsgerichtes vom 17.01.2020.
Damit ist vom Verwaltungsgericht per Beschluss festgestellt worden, dass die Auffassung vom BM und der UDB nicht der Rechtslage entsprechen.
Herr Schlächter, daher sollten Sie sich heute zumindest für Ihre schriftlich formulierten unwahren Vorwürfe in der letzten Ratssitzung entschuldigen und diese darüber hinaus auch zurücknehmen.
Soweit die gemeinsame Erklärung für die drei Fraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen.
Da ich nun einmal das Wort habe, möchte ich auch noch zwei Sätze aus meiner persönlichen Sicht in Richtung UDB sagen:
Für die Zukunft sollten Sie, bevor Sie sich an das Verwaltungsgericht wenden, fundierte Kenntnisse
einholen und zwar von Fachleuten.
Die entstanden finanziellen Kosten (Gerichts- und Anwaltskosten) zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger haben Sie unter kräftiger Mithilfe des Bürgermeisters zu verantworten.