12.12.2019 / Jülicher Zeitung / Seite 15 / JÜLICH / https://epaper.zeitungsverlag-aachen.de
In der Gemeinde Inden hat Jörn Langefeld Verwarngelder gegen sich einstellen lassen, im Widerspruch zur Verwaltung
Normalerweise ist es kompliziert, den politischen Dauerstreit in der Gemeinde Inden zu erklären, der begonnen hat, als der parteilose Jörn Langefeld im Herbst 2015 Bürgermeister geworden ist. Dieser Fall dagegen wirkt einfach: Jörn Langefeld hat im Jahr 2019 mehrere Knöllchen kassiert. Und er hat möglicherweise dafür gesorgt, dass er und in einem der Redaktion weiterhin bekannten Fall auch seine Frau die Knöllchen nicht bezahlen mussten. Langefeld nimmt für sich in Anspruch, die ihm vorgeworfenen Parkverstöße nicht begangen, sondern sich lediglich gegen fälschlicherweise erlassene Verwarngelder gewehrt zu haben.
Die Überwachungskräfte und die Mitarbeiter im Ordnungsamt der Gemeinde Inden sehen das offenbar anders. In insgesamt fünf solcher Fälle hat die Redaktion Einblick in die Unterlagen. Die lassen den Rückschluss zu, dass die Verwarnungen trotz der Einlassungen Langefelds berechtigt sind und dass dieser trotzdem angeordnet haben könnte, dass die Indener Verwaltung die Knöllchen fallen lässt.
Bürgersteig blockiert
Finanziell handelt es sich um Verwarngelder in Höhe von jeweils 20 Euro. Die Gemeinde Inden hat wie viele andere Kommunen einen externen Dienstleister mit dem Überwachen des ruhenden Verkehrs beauftragt. Mitarbeiter des Dienstleisters haben gegen Langefeld und seine Frau Knöllchen geschrieben, weil beide offenbar rechtswidrig auf einem Bürgersteig geparkt und diesen damit auch wenigstens teilweise blockiert haben.
Das Verfahren zur Ermittlung und Ahndung von Verkehrsverstößen sieht so aus, dass die beauftragte Fremdfirma die festgehaltenen Verstöße an die Kommunale Datenverarbeitungszentrale (kdvz) Rhein-Erft- Rur in Frechen übermittelt. Diese schickt eine Datei mit festgestellten Verstößen an das Ordnungsamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde, in diesem Fall nach Inden. Das Ordnungsamt stellt dem Fahrzeughalter dann eine schriftliche Verwarnung mit Anhörungsbogen und einer Zahlungsaufforderung zu, ein Knöllchen eben.
Reagiert der Fahrzeughalter nicht fristgerecht oder sind seine Einlassungen unbeachtlich, dann erhält er einen Bußgeldbescheid, der im weiteren Verlauf sogar mit einer Pfändung oder einer Erzwingungshaft vollstreckt werden kann. Alle Fälle, in denen vermeintliche Parksünder nicht bezahlt haben, werden automatisiert in einer gesonderten Datei erfasst. Und diese enthält für das Jahr 2019 in Inden eben jene in Rede stehenden fünf Knöllchen.
Aus den vorliegenden Verwaltungsvorgängen ist für die Redaktion erkennbar, dass Langefeld im Rathaus angewiesen hat, die ihn betreffenden und das gegen seine Frau gerichtete Verfahren einzustellen und die Verwarngelder nicht einzutreiben. Aktenvermerke zu allen fünf Fällen weisen darauf hin. Sie alle enthalten wörtlich den Hinweis, dass Langefeld die Einstellungen mündlich angewiesen oder angeordnet habe. Der Indener Bürgermeister stellt den Sachverhalt so dar: „Die Verfahren wurden auf entsprechende Einlassung zum Sachverhalt eingestellt. Die Einstellungen waren entsprechend begründet. Eine Weisung von meiner Seite ist nicht erfolgt.“
Das steht im Widerspruch zu den Unterlagen, die der Redaktion vorliegen. In einem Aktenvermerk ist zu lesen: „Der Unterzeichner wies darauf hin, dass diese Argumentation (die Einlassung von Langefeld: die Red.) nicht dieses Parkverhalten legalisieren dürfe. Der Unterzeichner wurde durch Herrn Langefeld aufgefordert, das Verfahren einzustellen.“