Stellungnahme des Fraktionsvorsitzenden Rudi Görke
Es gilt das gesprochene Wort
Rudi Görke, Fraktionsvorsitzender
12. September 2019
Sehr geehrte Stellvertretende Bürgermeisterin Frau Krings,
Sehr geehrter Herr Linzenich,
sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
meine Ausführungen zum Doppelhaushalt habe ich in zwei unterschiedliche Bereiche aufgeteilt und zwar mache ich zunächst Ausführungen zum Doppelhaushalt 2019/2020 und im Anschluss allgemeine Anmerkungen zur politischen Situation in unserer Heimatgemeinde.
Zunächst komme ich nun zum Doppelhaushaltplan für die Jahre 2019 und 2020 der federführend von unserem Kämmerer und stellvertretendem Bürgermeister Herrn Michael Linzenich erstellt worden ist.
Ohne seinen großen Arbeitseinsatz, verbunden mit dem entsprechenden Sachverstand, seine Zusammenarbeit über Fraktionsgrenzen hinweg, seine strukturierte Arbeitsweise und die Bereitschaft sich mit unseren Fragen, Anregungen und Änderungswünschen auseinanderzusetzen, wäre eine abschließende Beratung und Beschlussfassung am heutigen Tage nicht möglich.
Anders als BM Langefeld war er auch in diesem Jahr an allen Sitzungen zum Haushaltsplan 2019/20 anwesend.
Dafür bedanken wir uns recht herzlich bei ihnen Herr Linzenich mit der Bitte, diesen Dank an alle Beschäftigten weiterzuleiten, die in diesem Arbeitsprozess mit eingebunden waren und die sie Herr Linzenich in verschiedenen Sitzungen und Besprechungen ja schon öfters lobend erwähnt haben.
Meine Damen und Herren,
die Entwicklung auf der Goltsteinkuppe wird fortgesetzt. Für einen Kleinkinderspielplatzbereich U3 mit Teilbeschattung werden Mittel in Höhe von 50 T€ bereitgestellt. Die Finanzierung ist aus der Einnahme durch Parkgebühren machbar.
In diesem Zusammenhang ist auch der Sonnenschutz für Teilbereiche des schon vorhandenen Spielplatzes aufzugreifen. Auf Grund der hohen Sonneneinstrahlung, gerade in den Sommermonaten, sind die Besucherzahlen rückläufig, da eine Nutzung durch die Kinder kaum möglich ist.
Entsprechende Vorschläge wurden bereits in Fachausschüssen diskutiert und ein Arbeitsauftrag ist an die Verwaltung erteilt worden, hier unter den gegebenen finanziellen Verhältnissen Lösungsvorschläge zu erarbeiten.
Zur weiteren Entwicklung der Goltsteinhalde haben wir von der Kath. Kirche ein Grundstück erworben, das in unmittelbarer Nähe des Indemannes liegt. Die notwendigen Haushaltsmittel wurden bereitgestellt.
Die Bauarbeiten auf dem alten Gelände der Brikettfabrik an der Goltsteinstraße, dass voraussichtlich größte Indener Bauvorhaben außerhalb der TagebauUmsiedlung in unserer Gemeinde, haben mit den Abrissarbeiten und Bodensanierungen begonnen. Ein Investor plant dort einen Lebensraum für knapp 500 Menschen.
Weitere Baugrundstücke stehen jetzt im Baugebiet Lützeler Hof (Kapellenstr.) zur Verfügung. Es laufen Überlegungen ein weiteres Baugebiet im Indebogen (Lamersdorf) zu realisieren. Ebenso gilt dies für Flächen in der Ortschaft Schophoven.
Arbeitsplätze sind im Gewerbegebiet Grachtweg zusammen mit der Stadt Eschweiler entstanden. (Anmerkung: Dieses Projekt wurde maßgeblich durch den ehemaligen Bürgermeister Ulrich Schuster auf den Weg gebracht). Gemeinsam mit der Nachbargemeinde Langerwehe und der Indelandgesellschaft wurde eine Absichtserklärung für ein gemeinsames Gewerbegebiet abgegeben, welches in den nächsten Jahren, auf dem Gebiet von Langerwehe gemeinsam mit RWE Power realisiert werden soll und weitere Arbeitsplätze schafft.
Für die Schaffung vom Wohnraum werden Mittel in Höhe von 600 T€ eingebracht.
Auf Grund gestiegener Schülerzahlen in der Grundschule, wird am Schulgebäude in Inden/Altdorf ein Erweiterungsbau errichtet. Dadurch erübrigt sich ein unnötiger Ankauf eines Grundstückes an einem anderen Standort. Diese Entscheidung haben wir als Fraktion gemeinsam mit der CDU Fraktion und der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen gegen den Bürgermeister und der UdB Fraktion getroffen. Die erforderlichen Mittel wurden im Haushaltplan veranschlagt. Vor Ort sind für die Bauphase Container für 2 Klassen aufgestellt worden. Die Baumaßnahme wird 1,1 Millionen Euro kosten und wenn alles planmäßig läuft im Januar 2021 fertiggestellt sein. Der Erweiterungsbau an dieser Stelle wurde auch vom Rektor der Grundschule gewünscht.
Da wir für das Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend, Kultur“ aufgrund von einer 13-fachen Überzeichnung nicht berücksichtigt wurden, haben wir für den Bund-LänderInvestitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ einen weiteren Projektantrag für ein anderes Förderprogramm gestellt, um Zuschüsse für die Modernisierung und den Ausbau des „Sportparks Merödgen“ zu erhalten.
Dies und vieles mehr geben Anlass optimistisch in die Zukunft zu schauen.
Wir wollen als Rat selbst die Entscheidungen treffen, die sicherlich manchmal nicht einfach sind. Ziel muss es sein die Bürgerinnen und Bürger so lange wie möglich zu entlasten.
Uns ist klar, für die Jahre 2019 und 2020 führt kein Weg daran vorbei, dass wir über jeweils einen Haushaltsplan zu beschließen haben, der über ein Defizit verfügt.
Die im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind ständig aktuell zu überprüfen und ggf. danach bei der Ausführung des Haushaltsplans umzusetzen.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 weist im Ergebnisplan Erträge in Höhe von 15.473.898 € und Aufwendungen in Höhe von 21.008.399 € aus. Somit schließt er mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 5.534.501 € ab.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 weist im Ergebnisplan Erträge in Höhe von 14.478.715 € und Aufwendungen in Höhe von 18.953.043 € aus. Somit schließt er mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 4.474.328 € ab.
Nach wie vor gilt die Aussage, dass nur die Kommunalpolitik alleine vor Ort, auch weiterhin nicht in der Lage ist eine positive Entwicklung der Finanzlage herbeizuführen.
Städte und Gemeinden sind nach wie vor die Packesel der Nation. Dies muss unbedingt ein Ende haben!
- Die sofortige Anwendung und zwingende (auch rückwirkende) Einhaltung des Konnexitätsprinzips durch den Landesgesetzgeber/die Landesregierung sowie
- die Übernahme aller Aufwendungen für Soziallasten durch den Bund ist mehr als überfällig.
Schlicht und einfach gesagt, geht es darum die kommunale Handlungsfähigkeit dauerhaft sicherzustellen. Vertreter aller Kommunen sowie der kommunalen Spitzenverbände fordern seit vielen Jahren, um nicht zu sagen seit Jahrzehnten, eine grundlegende kommunale Finanzreform.
Wir müssen aufpassen, dass in der geschilderten Entwicklung die kommunale Selbstverwaltung nicht unter die Räder kommt. Denn wo es nichts mehr zu gestalten gibt, wird niemand mehr die beschwerliche ehrenamtliche Arbeit in den Räten tun, und somit wird die Qualität für die Menschen leiden.
Die Kommunen sind wegen der gegebenen Finanzsituation seit langem nicht mehr in der Lage, ihre Aufgaben zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger dauerhaft und sachgerecht zu erfüllen.
Die teilweise realisierten und weiter angedachten Verbesserungen durch Bund und Land sind nur erste Schritte in die richtige Richtung. Darüber hinaus ist ein weiterer Ausgleich für immer mehr auferlegte Lasten und Aufgaben erforderlich. Es gilt umso mehr: „Wer die Musik bestellt, der muss sie auch bezahlen!“, so muss das Motto verantwortungsvoller Finanzpolitik in unserem Land lauten.
Wir dürfen uns nicht wundern, wenn in einer solchen Situation Rattenfänger Konjunktur haben.
Wir haben bei den diesjährigen Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2019/2020, wie auch in der Vergangenheit immer wieder deutlich gemacht, dass sich unsere Politik ausrichtet an der Nachhaltigkeit und des Machbaren, wobei wir die Bürgerinnen und Bürger hier in Inden solange und soweit wie möglich entlasten wollen. Wir treffen verantwortbare Entscheidungen gemeinsam mit unserem Koalitionspartner immer nach sorgfältiger Bewertung der bekannten Fakten, insbesondere wenn diese transparent und nachvollziehbar von der Gemeindeverwaltung dargelegt werden.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern die für das Haushaltjahr 2018 festgesetzt wurden, behalten weiterhin Gültigkeit.
Grundsteuer A für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe 550 v.H. (der Verwaltungsvorschlag lag bei 800 v.H.)
Grundsteuer B für die Grundstücke 780 v.H. (der Verwaltungsvorschlag lag bei 1200 v.H.)
Gewerbesteuer 550 v.H. (der Verwaltungsvorschlag lag bei 650 v.H.)
Die angegebenen Steuersätze der 5. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die weiteren Zeiträume 2021 und 2022 stellen aktuell nur eine Rechengröße dar, um den Ausgleich im Jahr 2022 darzustellen. Diese Steuersätze müssen zeitnah neu beraten und beschlossen werden, wobei wir erwarten, dass bis dahin Entscheidungen von Bund und Land sowie des Kreises vorliegen, die unsere Gemeinde finanziell entlasten.
Der Stellenplan findet unsere Zustimmung.
Im Bereich der Heimatpflege (Volkstrauertag, Martinsfest) werden die gleichen Werte wie im Haushaltsjahr 2016 angesetzt.
Am 28.062018 haben wir hier im Gemeinderat auf Antrag der Fraktionen von SPD, CDU und Bündnis90/Die Grünen als Rat die Rückholung der Ausgaben aus Anlass von St. Martin und Volkstrauertag nach § 41 Abs. 3 GO NRW im Jahre 2018 von den Geschäften der laufenden Verwaltung beschlossen. Die damalige Begründung für den gemeinsamen Antrag wegen der fehlenden Haushaltsgenehmigung gilt unverändert für das Jahr 2019. Wir verabschieden heute den Doppelhaushalt 2019/2020 und beantragen in dieser Sitzung im Zusammenhang mit dem Tagesordnungspunkt 2 folgendes zu beschließen:
Für die Ausgaben aus Anlass von St. Martin und Volktrauertrag erfolgt eine Rückholung nach § 41 Abs. 3 GO NRW aus dem Bereich Geschäft der laufenden Verwaltung beim Bürgermeister in die Zuständigkeit des Gemeinderates. Der Bürgermeister wird beauftragt, den bekannten Organisatoren in den einzelnen Ortschaften von St. Martin und Volkstrauertag unverzüglich schriftlich mitzuteilen, dass im Jahre 2019 die Veranstaltungen wie bis zum Jahre 2016 von der Gemeinde Inden finanziert und welche Finanzmittel dafür bereitgestellt werden.
Der vorgelegte Reduzierungsplan des Bürgermeisters bei den Vereinszuschüssen entfällt für die Jahre 2019 und 2020. Das Niveau des Jahres 2016 wird unverändert beibehalten.
Den vielen Ehrenamtlichen in den Vereinen, Organisationen und Verbänden gilt ein besonderer Dank ehrenamtliches Engagement. Nur ihrem persönlichen Einsatz haben wir es zu verdanken, dass viele Angebote in der Gemeinde aufrechterhalten werden können.
Wir haben bekanntlich Ende 2017 nach intensiven Beratungen den Brandschutzbedarfsplan verabschiedet. Die dort aufgelisteten Maßnahmen zur Zielerreichung finden ihren Niederschlag im vorliegenden Doppelhaushalt 2019/2020 sowie im Haushaltssicherungskonzept bis 2022. Veranschlagt sind die Kosten für ein Löschfahrzeug in Lamersdorf, der Kommandowagen, einen Mannschaftstransportwagen für ABC und einen für die Kinderfeuerwehr sowie den Anbau eines Sozialtraktes am Feuerwehrgerätehaus in Frenz.
Ein zentrales Thema der kommenden Jahre, um nicht zu sagen Jahrzehnte, ist der Strukturwandel im Rheinischen Revier, der nicht nur unsere Gemeinde betrifft.
Die Bundesregierung hat die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung (WSB)“ beauftragt einen Maßnamenpaket zu entwickeln, dass die Erreichung der Klimaschutzziele mit einem umfassenden strukturpolitischen Anstrengungen verbindet, um die so beschleunigten Veränderungsprozesse in den von Braunkohleabbau und Kohleverstromung stark geprägten Regionen Deutschlands zu gestalten und Strukturbrüche zu vermeiden. Damit knüpft sie an den Ansatz präventiver Strukturpolitik an, der in Nordrhein-Westfalen infolge der Erfahrungen des Strukturwandels in den Steinkohleregionen entwickelt worden ist. Kern dieses Ansatzes ist, den Wandel von Energiesektor und Wirtschaft nicht einfach den Marktkräften zu überlassen, sondern die betroffenen Menschen und Kommunen aktiv im Wandel zu unterstützen.
Für uns bedeutet der Strukturwandel im Rheinischen Revier die Sicherung und Stärkung des Industrie- und Gewerbestandortes, um auch zukünftigen Generationen die Wohlstandsfähigkeit zu sichern. Das Rheinland mit seinen vielfältigen Industrie- und Gewerbeunternehmen gehört zu den stärksten Wirtschaftsstandorten Deutschlands. Wenn dies beachtet wird, können mit einem Strukturwandel auch Zukunftschancen verbunden werden.
Ein gelingender Strukturwandel setzt auch voraus, dass die dafür notwendige Zeit zur Verfügung steht, damit Rechtssicherheit besteht und zuverlässige Rahmenbedingungen auch eingehalten werden. Städte und Gemeinden sowie Industrie und Gewerbe brauchen darüber hinaus Infrastruktur und Flächen.
Der betroffene Raum braucht wie bisher langfristige verlässliche Planungssicherheit, wie zuletzt im Jahre 2016 durch die Leitentscheidung der rot-grünen Landesregierung zu Garzweiler II. Die neue Landesregierung von CDU und FDP hat diese Leitentscheidung bestätigt.
Wenn nun der Bund meint, politische Entscheidungen treffen zu müssen, die die gegebene Planungssicherheit aufhebt und verändert, dann muss er auch die erforderlichen finanziellen Mittel ohne Wenn und Aber bereitstellen.
Wichtiger denn je ist jetzt eine abgestimmte Wirtschaftsförderung in unserer Region, insbesondere wegen der Auswirkungen des Strukturwandels im Zusammenhang mit dem Auslaufen der Tagebaue (Inden etwa um das Jahr 2030, Garzweiler und Hambach 10 bzw. 15 Jahre später). Mit der Entwicklungsgesellschaft Indeland, die den Bereich des Tagebaues Inden im Fokus hat, ist hier der Kreis Düren sowie die Städte und Gemeinden Aldenhoven, Eschweiler, Inden, Jülich, Langerwehe, Linnich und Niederzier gut aufgestellt.
Der Tagebau Hambach und der Tagebau Garzweiler berühren den Kreis Düren und damit auch unsere Gemeinde. Die sich daraus insgesamt ergebenden Probleme des Strukturwandels können von der Region nur gemeinsam bewältigt werden. Unterstützungen, insbesondere finanzieller Art, durch den Bund, das Land Nordrhein-Westfalen und dem Bergbauunternehmen RWE Power AG sind zwingend erforderlich. Wir erwarten zunächst zeitnahe rechtsverbindliche Entscheidungen in Berlin und danach in Düsseldorf. Ein erster Schritt hat das Bundeskabinett gemacht mit dem Gesetzesentwurf eines Strukturförderungsgesetzes Kohleregionen. Weitere gesetzliche Regelungen müssen umgehend folgen.
Ein besonderer Dank den Kolleginnen und Kollegen des Koalitionspartners CDU. Es war auch in diesem Jahr wieder ein gutes, vertrauensvolles Miteinander und wir freuen uns auf die weitere gemeinsame Zusammenarbeit in den nächsten Monaten im Interesse der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Inden.
Die SPD Fraktion wird der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan gemäß der Drucksache 162/19 für die Jahre 2019/2020 bestehend aus Ergebnisplan und Finanzplan- einschließlich Stellenplan sowie der weiteren Anlagen und der 5. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2012 bis 2022 zustimmen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Doppelhaushaltes ist es mehr als erforderlich, einige allgemeine Ausführungen zur politischen Situation in unserer Heimatgemeinde zu machen.
BM Langefeld ist seit 20.10.2015 als Bürgermeister von Inden im Amt. Diese Amtszeit umfasst bis 31.08.2019 1.412 Kalendertage. Was bedeutet das für die Gemeinde Inden??
BM Langefeld hat sein „demokratisches Konto“ der Direktwahl bereits tief in den Minusbereich heruntergewirtschaftet. Mehr als 2/3 der Mitglieder im Rat hat kein Vertrauen mehr zur Arbeit des BM, wohl aber zur Arbeit der Beschäftigten in der Gemeindeverwaltung. Wie es scheint, glaubt der BM sich alles herausnehmen zu dürfen und sich selbstherrlich über Gesetze und Verordnungen sowie Regelungen innerhalb der für die Gremien des Rates der Gemeinde Inden geltenden Hauptsatzung, Geschäftsordnung und Zuständigkeitsordnung zu stellen.
Verantwortliche Politiker müssen sich mit Fakten auseinandersetzen, mit komplexen Realitäten die Entscheidungen durchdenken und erklären können. Fakten zu ignorieren, blind Emotionen und Ressentiments zu folgen, überflüssige und nicht durchdachte juristische Auseinandermehr zu führen, Unoder Halbwahrheiten zu verbreiten oder mit Anzeigen zu drohen, hat nichts mit verantwortlicher Politik zu tun.
An dieser Stelle zitiere ich zunächst aus einem Schreiben des BM Langefeld von Oktober 2015 ohne Datum (vor seinem Dienstantritt) an die Ratsmitglieder in dem es u.a. heißt: „Ich bin kein dünnhäutiger Mensch und spreche gern Klartext, doch persönliche Angriffe und Diffamierungen, egal von wem an wen, sollten nicht zum Repertoire von Kandidaten, Parteien oder politischen Helfern gehören. Lassen Sie uns nach vorne schauen: Ich möchte gemeinsam mit Ihnen an der Entwicklung und Zukunft von Inden arbeiten. Ich versichere Ihnen, dass ich vollkommen neutral und unvoreingenommen die Beschlüsse des Rates umsetzen werde. Ich bin und bleibe keiner Fraktion im Rat in irgendeiner Weise verpflichtet. Darüber hinaus habe ich im Wahlkampf mehrfach deutlich gemacht, dass ich nie wieder einer politischen Partei beitreten werde. Daran lasse ich mich messen. Daher muss in keiner Weise befürchtet werden, dass die Umsetzung von Beschlüssen durch mich beeinträchtigt wird. Meine Verpflichtung, rechtswidrige Beschlüsse zu beanstanden, werde ich, wie sicherlich auch meine Vorgänger, wahrnehmen.“
Diese Aussagen klingen heute wie Hohn.
Von den Vorgängern sind keine rechtswidrigen Beschlüsse beanstandet worden. Beanstandungen sind ein Schwerpunkt der Arbeit des amtierenden Bürgermeisters. Alle bisherigen Beanstandungen wurden ausnahmslos durch die Kommunalaufsicht zurückgewiesen.
Aus Sicht der SPD Fraktion bleibt festzustellen, Herr Langefeld ist überfordert und nicht in der Lage die Aufgaben eines Bürgermeisters, weder sachlich noch fachlich in angemessener Art und Weise auszuüben.
Eine Zusammenarbeit für die Interessen der Indener Bürgerinnen und Bürger ist seitens BM Langefeld nicht gewollt. Der BM benutzt für seine persönlichen Interessen Manipulation, Mobbing und Aussagen in Sitzungsvorlagen sowie Medien die nicht der Wahrheit entsprechen.
Scheinbar sieht er seine Aufgabe darin, demokratische Beschlüsse vom Rat oder sonstiger Gremien in ungerechtfertigter Art und Weise auszuhebeln und die Ratsmitglieder mit Formulierungen in die Enge zu treiben und zu bedrohen.
Lt. Drehbuch des BM handeln die Ratsmitglieder rechtswidrig, verfassungswidrig, verfassungsrechtlich bedenklich sowie willkürlich und treffen Entscheidungen trotz schlichtweg fehlender Entscheidungs- und Beschlusskompetenz. Er unterstellt ihnen unsachliche Motive, Zuschanzen von Geldmitteln, Bereicherung Dritter auf Staatskosten, Veruntreuung von öffentlichen Mitteln, Rechtsbeugung und öffentliche Gelder nach Belieben an Dritte zu verschenken.
Wer solche Aussagen tätig ist unwürdig, das Amt eines Bürgermeisters zu bekleiden.
Wenn BM Langefeld etwas entscheidet oder nichts tut, ist es nicht falsch, nicht rechtswidrig, nicht verfassungswidrig, nicht demokratiefeindlich, sondern entspricht nur seiner Rechtsauffassung. Seine unmaßgebliche persönliche Rechtsauffassung steht jedoch keinesfalls im Einklang mit der Gemeindeordnung und dient wohl nur der öffentlichkeitswirksamen Attacke gegen die Ratsvertreter von CDU, SPD und Bündnis90/Die Grünen.
Es ist für uns nicht nachvollziehbar warum die UdB diesen Bürgermeister nach wie vor unterstützt.
Einer der Höhepunkte in diesem Jahr ist ein zu Unrecht ausgestellter Leistungsbescheid gegen seinen Vorgänger, der zwei Tage vor einer angesetzten Gerichtsverhandlung von ihm zurückgezogen wurde.
Die Begründungen für sein Tun und Handeln kennen wir bis heute nicht und die vorsätzlich verursachten vermeidbare Kosten bei Anwälten und Gericht müssen nun wohl unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger tragen. Gelder die wir sinnvoller verwenden könnten. In der Verwaltung wird derzeit u.a. ein Schadenersatzanspruch gegen den BM Langefeld geprüft. Der entsprechende Beschluss hierzu wurde im Rat am 27.06.2019 mit Mehrheit gefasst.
Seit dem 24.06.2019 ist der krankheitsbedingte Ausfall von BM Langefeld zu verzeichnen. Trotz seiner Dienstunfähigkeit verfasste er am 15.07.2019 aus unserer Sicht ungerechtfertigte und rechtswidrige Beanstandungen, die Entscheidungen betreffen, die mehrere Monate zurückliegen. Auch an öffentliche Veranstaltungen hat in dieser Zeit aktiv teilgenommen und daher ist es für uns nicht nachvollziehbar warum er an der heutigen Ratssitzung nicht teilnimmt.
An dieser Stelle sei erwähnt, dass die Abwesenheit an Sitzungsterminen seitens des BM keine Ausnahme ist. In 2016 war er an 6 von 32 Sitzungen nicht anwesend, 2017 fehlte er an 11 von 29 Sitzungen, 2018 war er an 15 von 36 Sitzungen nicht anwesend und 2019 fehlte er bisher an mehr als der Hälfte der Sitzungen.
Besonders zu erwähnen ist an dieser Stelle, dass BM Langefeld während der von ihm terminierten Sitzungstermine einen mehrwöchigen Urlaub antrat und dadurch an wichtigen Sitzungsterminen durch Abwesenheit glänzte.
Die letzten Monate der Amtszeit von BM Langefeld sind angebrochen und ich gehe fest davon aus, dass seine Amtszeit nach der Kommunalwahl im nächsten Jahr endet und unter der zwingend notwendigen kompetenten neuen Leitung eine erfolgreiche Zukunft für unsere Gemeinde ermöglicht wird.
Vielen Dank für ihr geduldiges Zuhören.