Sehr geehrter Herr Bürgermeister Langefeld,
für die nächste Ratssitzung beantragen wir für den öftentlichen Teil den
Tagesordnungspunkt:
Klage des Gemeinderates gegen Bürgermeister Jörn Langefeld wegen nicht vollständiger Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 13.12.2018 zu TOP 20.6
Bekanntlich hat der Gemeinderat am 13.12.2018 mehrheitlich beschlossen, Akteneinsicht in Verwaltungsangelegenheiten zu nehmen. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses wurde damit beauftragt (s. Anlage 1 ). Mit Schreiben vom 11.04.2019 (Anlage 2) musste an die Erledigung des Auftrages erinnert werden. Hierauf gab es eine Antwort vom 06.05.2019 (Anlage 3). Nach Beantwortung der vom Bürgermeister formulierten Fragen am 14.05.2019 (Anlage 4) wurde mit Schreiben vom 27.05.2019 (Anlage 5) die Akteneinsicht dadurch ermöglicbt, dass diese nach Terminabsprache nun vorgenommen werden kann. Allerdings mit der Einschränkung, dass bei der Reisekostenabrechnungen des Bürgermeisters die Grundlage für die Erstattung der Reisekosten – das Fahrtenbuch – nicht vorgelegt wird. Ohne Vorlage des Fahrtenbuches-welches als Urkunde anzusehen ist – lassen sich die Beträge der erstatteten Reisekosten nicht nachvollziehen. Damit verhindert der Bürgermeister die vollständige Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 13.12.2018.
Zur Durchsetzung des Ratsbeschlusses ist daher die Klage beim Verwaltungsgericht gegen Bürgermeister Langefeld vom Rat zu beschließen und diese durch eine Kanzlei einzureichen. Die Kanzlei werden wir im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung in einem gesonderten Tagesordnungspunkt benennen und die erforderlichen Vollmachten erteilen.