Inden: Kurz vor einem Gerichtsverfahren zieht der Nachfolger eine Forderung gegen seinen Vorgänger zurück
Inden. Eine Mitteilung über zwei Zeilen am Dienstagabend hat großen Einfluss darauf, wie Indens Altbürgermeister Ulrich Schuster seine kommenden Tage plant. Bis dahin hatte Schuster fest damit gerechnet, den Donnerstag am Verwaltungsgericht Aachen zu verbringen. Dort sollte seine Klage gegen seinen ebenfalls parteilosen Nachfolger Jörn Langefeld verhandelt werden. Nach dem Zweizeiler vom Dienstagabend hatte sich der Gerichtstermin erledigt. Denn Indens Bürgermeister Jörn Langefeld hat einen Leistungsbescheid über eine Schadensersatzforderung über 20.600 Euro gegen Schuster zurückgenommen. Die war Gegenstand von Schusters Klage.
„Vorher drängt er vehement auf die Schadensersatzforderung. Und dann zieht er sie zwei Tage vor dem Gerichtstermin ohne Begründung zurück. Das ist mehr als erklärungsbedürftig“, sagte Schuster auf Nachfrage unserer Redaktion. Gleichzeitig zeigte er sich erleichtert, dass Langefeld sich erneut nicht mit seiner Rechtsauffassung hat durchsetzen können. Erneut, weil die Staatsanwaltschaft Aachen Ende vergangenen Jahres bereits das Ermittlungsergebnis mitgeteilt hatte, dass sie den Verdacht der Haushaltsuntreue bei Schuster als nicht erwiesen ansieht und das Verfahren eingestellt hat. Langefeld hatte Schuster Ende 2015 bei der Staatsanwaltschaft angezeigt, weil sein Vorgänger aus seiner Sicht eine „schwarze Kasse“ geführt haben soll. Das hat Langefeld mehrfach betont. Deswegen sei der Gemeinde ein Zinsschaden entstanden. Zudem sei aus dieser Kasse eine Schifffahrt für Senioren finanziert worden. In Summe habe dies laut Langefeld einen Schaden für die Gemeinde von 20.600 Euro ergeben. Diese Summe hatte er von Schuster gefordert.
Langefeld nicht zuständig?
Schuster hatte gegen die Forderung geklagt. In erster Linie, weil Langefeld als Bürgermeister aus seiner Sicht nicht dafür zuständig sei, einen sogenannten Leistungsbescheid zur Eintreibung der angeblichen Schadensersatzforderung auszustellen. Die Zuständigkeit liege beim Rat. Dieser Auffassung war und ist auch der Rat der Gemeinde Inden, der in weiten Teilen im Dauer-Clinch mit dem amtierenden Bürgermeister liegt und der Langefeld per Beschluss dazu aufgefordert hat, den Leistungsbescheid zurückzunehmen.
Er berichtet tendenziös und er zitiert Sätze, ohne den Sinnzusammenhang herzustellen. Diese Sätze interpretiert er dann falsch.
Indens Altbürgermeister Ulrich Schuster über seinen Nachfolger Jörn Langefeld
Verfügung des Kreises Bestätigt haben diese Auffassung auch der Kreis Düren und die Bezirksregierung Köln als Aufsichtsbehörden. Der Kreis hatte im vergangenen Jahr sogar verfügt, dass der Bescheid gegen Schuster bis Anfang November zurückgenommen werden muss. Dem hatte Langefeld damals widersprochen. Der Kreis hatte anschließend in Aussicht gestellt, Langefeld für die entstehenden juristischen Kosten persönlich haftbar zu machen. Anschließend erklärte der Kreis, seine Verfügung für die Dauer des schwebenden Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht auszusetzen.
Auf Nachfrage unserer Redaktion begründet Langefeld das Zurücknehmen des Leistungsbescheids unter anderem mit dem Arbeitsaufwand, der mit dem Verfahren verbunden sei. An der Rechtmäßigkeit der Schadensersatzforderung ändere das nichts. „Ich habe, nach Abwägung der Vor- und Nachteile für die Gemeinde Inden, dem Antrag der Ratsmehrheit von CDU, SPD und Grünen entsprochen, die berechtigten Forderungen gegen Herrn Schuster fallen zu lassen. Selbstverständlich werden seine diesbezüglichen Kosten durch die Gemeinde erstattet, da auch dies dem Willen der Ratsmehrheit entspricht. Insofern muss auch die Ratsmehrheit die politische Verantwortung dafür übernehmen. Es macht aus meiner Sicht keinen Sinn, wegen einer Frage um die funktionale Zuständigkeit von Rat oder Bürgermeister jahrelange Rechtsstreitigkeiten zu führen. Dies bringt Inden nicht weiter. Wir haben mit dem politisch initiierten Strukturwandel so viel Arbeit vor uns, dass wir uns nicht mehr mit Fehlern der Vergangenheit beschäftigen sollten. Durch diese Streitigkeiten wird zu viel Arbeitskraft in der Verwaltung gebunden.“
Langefeld erklärte damit, dass die Gemeinde Inden auch für die juristischen Kosten aufkommt, die Schuster im Rahmen des Rechtsstreits entstanden sind. Dagegen war der Indener Bürgermeister bis zuletzt vorgegangen.
Es macht aus meiner Sicht keinen Sinn, wegen einer Frage um die funktionale Zuständigkeit von Rat oder Bürgermeister jahrelange Rechtsstreitigkeiten zu führen.
Bürgermeister Jörn Langefeld
Geht der Streit weiter?
Trotz des abgesagten Termins vor dem Verwaltungsgericht könnten Alt-Bürgermeister und Amtsinhaber noch vor Gericht aufeinandertreffen. „Ich prüfe derzeit mit meinem Anwalt, ob wir strafrechtlich gegen Herrn Langefeld vorgehen“, sagte Schuster jetzt erstmals. Bisher hatte er den Abschluss aller Verfahren abwarten wollen und sich nicht geäußert. Jetzt bezieht sich Schuster darauf, dass sein Nachfolger ihn über lange Zeit öffentlich vorverurteilt habe, weil er schon vor dem Abschluss der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Ende vergangenen Jahres immer wieder von einer „schwarzen Kasse“ gesprochen hatte. Auch, nachdem die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen Schuster eingestellt hatte, sei Langefeld in öffentlichen Aussagen bei seiner Auffassung geblieben und habe Schuster weiter belastet. „Er berichtet tendenziös und er zitiert Sätze, ohne den Sinnzusammenhang herzustellen. Diese Sätze interpretiert er dann falsch“, sagte Schuster. So habe Langefeld die Sätze zitiert, mit denen die Staatsanwaltschaft den Grund für die Aufnahme der Ermittlungen begründete. Das rechtlich relevante Ergebnis der nicht nachgewiesenen Untreue hingegen erwähnte Langefeld nicht.
Von Guido Jansen
Quelle: https://epaper.zeitungsverlag-aachen.de/2.0/#/read/az-e/20190509?page=12&article=53891699