Indener Gemeinderat hat beschlossen, dass die Kommune Ulrich Schusters Anwaltskosten übernehmen soll. Amtsinhaber Jörn Langefeld hatte ihn verklagt und widerspricht jetzt.
Inden. Der Rat der Gemeinde Inden hat beschlossen, dass Alt-Bürgermeister Ulrich Schuster (parteilos) für die Kosten entschädigt werden muss, die ihm in mehreren Rechtsstreitigkeiten mit seinem Nachfolger Jörn Langefeld (parteilos) entstanden sind. Die Abstimmung fand im nicht-öffentlichen Teil der jüngsten Ratssitzung statt. Langefeld hat angekündigt, den Beschluss zu beanstanden, weil der Gemeinderat nach dem Landesdisziplinargesetz nicht zuständig sei. Eine entsprechende Beanstandung sei in Vorbereitung, hieß es aus der Verwaltung. Der Gemeinderat müsste erneut entscheiden, danach wäre der Kreis gefragt.
Schuster sind Anwaltskosten entstanden, weil Langefeld unter anderem einen Strafantrag wegen des Verdachts der Haushaltsuntreue gegen Schuster bei der Staatsanwaltschaft Aachen gestellt hatte. Nach über drei Jahren Ermittlung hatte die Staatsanwaltschaft das Verfahren Ende vergangenen Jahres wegen Geringfügigkeit eingestellt und keine Anklage erhoben. Schuster bleibt damit unbehelligt. Das Verfahren wurde eingestellt, ohne eine Aussage über die Untreue selbst zu treffen. Ein entsprechender Vorwurf kann damit nicht mehr aufrecht erhalten werden, auch wenn Langefeld das mehrfach anderslautend öffentlich erklärt hat.
Klage gegen Forderung
Weitere Kosten sind Schuster entstanden, weil er sich aktuell gegen eine Schadensersatzforderung wehrt, die Langefeld gegen ihn erhebt. Demnach soll Schuster rund 20.000 Euro an die Gemeinde Inden zahlen wegen des vermeintlichen Schadens, den er mit seiner von der Staatsanwaltschaft nicht bestätigten Untreue verursacht haben soll. Zwar hatte der Rat beschlossen, dass die Forderung zurückgezogen werden muss. Langefeld hat diesen Beschluss aber nicht umgesetzt. Jetzt fällt die Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht Aachen, vor dem Schuster gegen Langefelds Forderung klagt.
Die Summe seiner Anwaltskosten taxierte Schuster auf Nachfrage der Redaktion mit einem fünfstelligen Betrag. Den fordert Schuster jetzt von der Gemeinde zurück. Er beruft sich auf die im Beamtenstatusgesetz verankerte Fürsorgepflicht der Kommune, die nicht mit dem Eintritt in den Ruhestand endet.
Rechnet man die Kosten für die rechtliche Vertretung Langefelds beziehungsweise der Gemeinde Inden in der Sache Schuster mit ein, dann ist es möglich, dass die Anwalts- und Gerichtskosten für die Gemeinde Inden die vermeintliche Schadenssumme mittlerweile übersteigen – falls der Ratsbeschluss zur Kostenübernahme Schusters zur Anwendung kommt.
Von Guido Jansen
Quelle: https://epaper.zeitungsverlag-aachen.de/2.0/#/read/az-e/20190309?page=14&article=49913649