Mit der Eintragung einer Wortmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt in München können Waren und Dienstleistungen geschützt werden. Ist eine Wortmarke – hier Indemann – eingetragen, dann hat nur derjenige, der die Markeneintragung veranlasst, das Recht, diese Wortmarke zu verwenden. Andere potentielle Nutzer müssen sich mit dem „Rechtebesitzer“ über eine Nutzung verständigen, evtl. gegen Vergütung, die frei ausgehandelt werden kann.
Zum Antrag und zum Auszug aus der Niederschrift des Rates vom 21.02.2019