Streitpunkt Zuständigkeitsordnung in Inden: Kommunalaufsicht bestätigt Beschluss. Drei Fraktionen kritisieren Bürgermeister.
Inden. Die Indener Ratsfraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/ Die Grünen nehmen Stellung zum Konfliktthema Zuständigkeitsordnung. Die besagt in Inden unter anderem, dass nicht der Bürgermeister, sondern der Hauptausschuss über das Einreichen von Klagen und das Beauftragen von juristischen Beratern und Sachverständigen entscheidet. Die Diskussion über die Zuständigkeit ist einer der Streitpunkte zwischen dem Bürgermeister und der Ratsmehrheit. Verwaltungschef Jörn Langefeld hatte mehrfach angekündigt, diese Regelung zu beanstanden und damit eine Prüfung bei der Kommunalaufsicht zu bewirken. Im Sommer verfasste er die Beanstandung, die die Kommunalaufsicht mittlerweile zurückgewiesen und die Zuständigkeitsordnung damit bestätigt hat. Hier die Stellungnahme der drei Fraktionen:
„Der Indener Bürgermeister Langefeld setzt sich nach wie vor über die Gemeindeordnung hinweg und führt demokratisch gefasste Beschlüsse nicht aus. Selbst dann nicht, wenn er von der Kommunalaufsicht dazu angehalten wird. Mit Schreiben vom 11.12.2018 hat die Kommunalaufsicht des Kreises Düren erneut einen Mehrheitsbeschluss des Gemeinderates, den Bürgermeister Langefeld beanstandete, für rechtmäßig erklärt. Zu Beginn der Amtszeit des jetzigen Bürgermeisters wurde die Zuständigkeitsordnung auf Antrag von CDU und SPD in vier Punkten geändert. Deshalb entscheidet der Hauptausschuss über 1. die Vermietung, Verpachtung und Nutzungsüberlassung von gemeindlichen Liegenschaften, 2. die Vergabe und den Verkauf von gemeindeeigenen Grundstücken, 3. die Einreichung von Klagen seitens der Gemeinde und 4. die Beauftragung von juristischen Beratern und juristischen Sachverständigen.
Erst drei Jahre nach Beschlussfassung wurde dieser vom Bürgermeister beanstandet. Grundsätzlich hat die Beanstandung eines Ratsbeschlusses bis zur Entscheidung der Kommunalaufsicht aufschiebende Wirkung. Dieses Vakuum hat der Bürgermeister scheinbar genutzt. Deshalb gelten die per Ratsbeschluss vorgenommenen Abgrenzungen in der täglichen Arbeit nicht mehr.
Wir werden die getroffenen Maßnahmen des Bürgermeisters ohne Entscheidung des Hauptausschusses in der Zeit ab 30.07.2018 bis zur Entscheidung der Kommunalaufsicht im Dezember 2018 einer eingehenden Prüfung unterziehen und die daraus notwendigen Konsequenzen ziehen.
Den Bescheid der Kommunalaufsicht des Kreises Düren vom 11.12.2018 hat der Bürgermeister per Mail an eine Anwaltskanzlei verschicken lassen. Erst am 11. Januar 2019 wurden die Ratsmitglieder informiert. Eine offene, zeitnahe Informationspolitik sieht anders aus.“
Langefeld antwortete unserer Redaktion, dass er sich zu einem laufenden Vorgang nicht äußert. „Gegebenenfalls wird die Angelegenheit noch durch die zuständigen Gerichte geprüft werden müssen. Einer solchen Prüfung sehe ich gelassen entgegen“, teilte er mit Blick auf die seitens der Ratsmehrheit angekündigten Konsequenzen mit. Weiter betonte er, dass er in der Zeit der Beanstandung nicht gegen die Zuständigkeit verstoßen habe. „Der Zustand einer schwebenden Unwirksamkeit ist gerade kein Vakuum, sondern vom Gesetzgeber so gewollt. Unabhängig davon liegt ohnehin kein Verstoß vor.“ (red)
Quelle: https://epaper.zeitungsverlag-aachen.de/2.0/#/read/az-e/20190122?page=12&article=4626443