Ein vergleichsweise kleines Detail aus dem Fall der vermeintlichen schwarzen Kasse wirft große Fragen auf
Inden. Im laufenden Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Aachen gegen den Indener AltBürgermeister Ulrich Schuster wegen des Verdachts der Untreue gibt es gegensätzliche Aussagen. Die betreffen aber nicht Schuster, sondern seinen Nachfolger Jörn Langefeld. Es geht darum, dass Langefeld sich die Akten des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft hat zukommen lassen. Akteneinsicht heißt das. Und darum, ob Langefeld dabei möglicherweise entweder gegen Ortsrecht der Gemeinde verstoßen oder die Staatsanwaltschaft getäuscht hat und ob er gegenüber dem Gemeinderat die Wahrheit gesagt hat.
Langefeld hatte 2015 bei der Staatsanwaltschaft Aachen Strafantrag gegen Schuster gestellt, weil der mit Geldern von RWE eine schwarze Kasse gebildet haben soll. Der Vorwurf steht immer noch im Raum. Allerdings gilt es als unwahrscheinlich, dass die Staatsanwaltschaft nach drei Jahren Ermittlung und trotz Langefelds Auffassung noch Anklage erhebt. Das steht mit Blick auf die gegensätzlichen Aussagen nicht im Fokus, sondern die Akteneinsicht, die Langefeld in den Ermittlungen genommen hat.
Zunächst im Alleingang
Akteneinsichten müssen von Anwälten beantragt werden. Dann entscheiden die Behörden, ob der Antrag berechtigt ist. Langefeld hat seine eigene Kanzlei, die von seiner Frau geführt wird, beauftragt, die Ermittlungsakten im Fall Schuster anzufordern. Er selbst darf das nicht, da seine anwaltliche Zulassung ruhen muss, solange er Bürgermeister ist. Versucht hat er es zunächst dennoch im Alleingang, was die Staatsanwaltschaft verweigerte. Deswegen schaltete er seine Frau ein, die Anwältin ist. Dazu stellte er eine Vollmacht an seine Kanzlei aus. In Bezug auf die Vollmachten gibt es offenbar einen deutlichen Unterschied zwischen Langefelds Auffassung und der der Staatsanwaltschaft.
„Ich habe die Vollmacht in meinem Namen erteilt und für meine persönlichen Belange“, kommentierte er eine Anfrage unserer Zeitung. Die Frage: Hat er als Privatperson oder als Bürgermeister der Gemeinde Inden unterschrieben? Die Auskunft der Staatsanwaltschaft lautet anders. Die Vollmacht, die die Anwaltskanzlei Langefeld vorgelegt hat, um die Akteneinsicht anzufordern, sei vom Bürgermeister der Gemeinde Inden erteilt worden, nicht von der Privatperson Jörn Langefeld. Die Einsicht sei gewährt worden, weil sie im Auftrag des Bürgermeisters – dem nach der Gemeindeordnung gesetzlichen Vertreter der möglicherweise betroffenen Gemeinde – beauftragt worden. Trifft das zu, dann liegt mutmaßlich ein Verstoß gegen die Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Inden vor. Die besagt, dass der Hauptausschuss allein über die Beauftragung von juristischen Beratern und Sachverständigen im Namen der Gemeinde entscheidet. Fällt der Auftrag zur Akteneinsicht auch in die Zuständigkeit des Hauptausschusses, dann hat Langefeld mit der Art des Ausstellens der Vollmacht dagegen verstoßen. Dieser Rückschluss ergibt sich jedenfalls, wenn man die Aussage der Staatsanwaltschaft über die Vollmacht zugrunde legt.
Ebenfalls denkbar: Langefeld hat die Vollmacht mit Brief und Siegel der Gemeinde ausgestellt, um seinem persönlichem Interesse nachzukommen. Das wäre eine Täuschung der Staatsanwaltschaft.
Langefeld schildert eine andere Rechtsauffassung und betont weiterhin, dass er keine „Rechtsanwälte mit der Vertretung der Gemeinde Inden für das Strafverfahren beauftragt“ habe. Er differenziert zwischen seiner Person als Bürgermeister und der Gemeide Inden. „Ich bin als Bürgermeister nicht nur gesetzlicher Vertreter der Gemeinde, sondern auch kommunaler Wahlbeamter mit eigenen Rechten.“ Seine eigenen Rechte seien mit „persönlichen Anwürfen des Herrn Schuster gegen mich“ berührt. Das sagte er im Sommer. Auf die Frage, welcher Art diese Anwürfe sind, antwortete Langefeld damals nicht, jetzt merkte er an: „Das geht Sie nichts an.“ Sollte Langefeld aus diesem Grund Einsicht mit der Amtsgewalt als Bürgermeister erwirkt haben, dann hat er die Staatsanwaltschaft getäuscht.
Ob Langefeld in dieser Sache Rechte als Bürgermeister geltend machen kann, die nichts mit der Gemeinde Inden zu tun haben, haben mehrere Verwaltungsrechtsexperten auf Nachfrage unserer Redaktion bezweifelt. Abschließend beurteilen wollten sie die Sache aber nicht. Sollte sich aber bewahrheiten, dass Langefeld die Vollmacht an die von seiner Frau geleitete Kanzlei als Bürgermeister der Gemeinde und im Indener Auftrag ausgestellt hat, dann hat er nicht nur gegen die Zuständigkeitsordnung verstoßen, sondern dem Rat mehrfach Unwahrheiten präsentiert. Wenigstens zweimal ist Langefeld dazu in einer öffentlichen Sitzung befragt worden. Immer lautete seine Antwort, dass er nicht im Namen der Gemeinde Inden gehandelt habe.
von Guido Jansen
Quelle: https://epaper.zeitungsverlag-aachen.de/2.0/#/read/az-e/20181221?page=12&article=44657481