Der Kreis Düren weist Indens Bürgermeister Langefeld offenbar an, seine Forderung fallenzulassen
Kreis Düren/Inden. Die Schadenersatzforderung über 20 000 Euro gegen Indens Alt-Bürgermeister Ulrich Schuster ist offenbar unzulässig. Das hat der Kreis Düren als Aufsichtsbehörde festgestellt, wie der Indener SPD-Ratsherr Josef Johann Schmitz mitteilt. In einem Schreiben weist demnach der Kreis Bürgermeister Jörn Langefeld an, den von ihm erlassenen sogenannten Leistungsbescheid zeitnah fallen zu lassen. Der Kreis bestätige damit laut Schmitz die Auffassung der Mehrheit des Indener Gemeinderats. CDU, SPD und Grüne hatten in der Sitzung vom 10. Oktober beschlossen, dass der Bescheid zurückgezogen werden muss.
Zudem hatten die Fraktionsspitzen schon vorher den Kreis um eine Einschätzung gebeten. Der Kreis bestätigte laut Schmitz jetzt die Auffassung der Ratsmehrheit: Laut Gemeindeordnung sei der Bürgermeister nicht berechtigt, eine Schadenersatzforderung gegen seinen Vorgänger zu stellen. Diese Vollmacht liege beim Rat. „Der Gemeinde Inden ist keine diesbezügliche Entscheidung des Kreises bekannt. Ich gehe nach wie vor von der Rechtmäßigkeit meiner Entscheidung aus“, sagte Langefeld am Freitag.
Er hatte die Schadensersatzforderung gegen Schuster verfasst, da er seinem Vorgänger vorwirft, eine „schwarze Kasse“ geführt zu haben. Weil das in Rede stehende Geld nicht in den Haushalt eingestellt worden sei, sei der Gemeinde ein Zinsschaden entstanden, den Langefeld mit der Schadenersatzforderung – dem sogenannten Leistungsbescheid – einfordern wollte. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Aachen sind weiterhin nicht abgeschlossen. Immer noch ist fraglich, ob die Staatsanwaltschaft Langefelds Untreue-Vorwurf gegen Schuster folgt und Anklage gegen den AltBürgermeister erhebt.
„Kompetenzen überschritten“
Im Schreiben der Kommunalaufsicht wird die Auffassu ng der Mehrheit des Rates bestätigt, dass der Leistungsbesch eid rechtswidrig erlassen wurde.
Josef Johann Schmitz (SPD Inden)
„Im Schreiben (des Kreises, Anm. d. Red.) wird festgestellt, dass Bürgermeister Langefeld seine in der Gemeindeordnung normierten Kompetenzen überschritten hat“, kommentiert Ratsherr Josef Johann Schmitz die Anweisung an Langefeld, die Schadenersatzforderung zurückzuziehen. Und weiter: „Im Schreiben der Kommunalaufsicht wird die Auffassung der Mehrheit des Rates bestätigt, dass der Leistungsbescheid rechtswidrig erlassen wurde.“
Sollte Langefeld die Schadenersatzforderung nicht bis zum 6. November zurückziehen, dann werde der Kreis eingreifen und die Forderung für ungültig erklären. Das sei laut Schmitz ebenfalls Inhalt des Schreibens des Kreises.
Schuster selbst ist unterdessen auch in Sachen Schadenersatzforderung gegen ihn aktiv geworden. Vor dem Aachener Verwaltungsgericht hat er Klage gegen Langefelds Leistungsbescheid eingereicht. Welche Auswirkung die mutmaßliche Entscheidung des Kreises auf Schusters Klage hat, bleibt abzuwarten. Auch, ob er weitere Schritte einleiten wird, beispielsweise wegen der möglichen Vorverurteilung, die Langefeld mit dem wiederholt öffentlich geäußerten Vorwurf einer „schwarzen Kasse“ begangen haben könnte. Dazu machte Schuster mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft keine Angaben.
So hält es auch der Kreis Düren. Ein Sprecher erklärte, dass laufende Verfahren grundsätzlich nicht kommentiert werden.
von Guido Jansen
Quelle: https://epaper.zeitungsverlag-aachen.de/2.0/#/read/az-e/20181027?page=14&article=41013701