Nach Auffassung des Bürgermeisters sind getroffene Entscheidungen rechtswidrig, verfassungswidrig, verfassungsrechtlich bedenklich und willkürlich sowie fehlt schlichtweg die Entscheidungs- und Beschlusskompetenz. Die im Schreiben gemachten ungeheuerlichen Vorwürfe, die durch nichts bewiesen werden, wurden mit dem Antrag aufs schärfste zurückgewiesen.
Zum Antrag