Sehr geehrte Frau Krings,
liebe Ratskolleginnen- und Kollegen,
meine Damen und Herren!
Bevor ich zu den eigentlichen Ausführungen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2018 Stellung beziehe, erlauben Sie mir vorweg einige Anmerkungen.
Die Negativ-Schlagzeilen seit dem Amtsantritt von Bürgermeister Langefeld reißen in der Gemeinde Inden leider nicht ab.
Seine oftmals gewählte Formulierung, „Da habe ich eine andere Rechtsauffassung“ aber auch die Androhung von Strafanzeigen, die Verweigerung von Akteneinsichten und viele provokative Antworten, nehmen kein Ende.
Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist nach wie vor nicht in Sicht, die Vermutung liegt somit nahe, dass sie von ihm auch nicht gewollt ist, warum auch immer?
Die Grenze der vertretbaren Belastungen für uns als ehrenamtliche Ratsvertreter ist erreicht, für einige von uns ist sie bereits überschritten.
Herr Bürgermeister Langefeld, ich bitte Sie erneut, ihre bisherige Amtsführung zu ändern und sich für eine gemeinsame vertrauensvolle und konstruktive Arbeit im Interesse der Gemeinde Inden sowie der Bürgerinnen und Bürger zu entscheiden.
Unsere Heimatgemeinde Inden hat einiges zu bieten. Nicht nur die hervorragende Lage mit einer guten Infrastruktur und optimaler Verkehrsanbindung, auch das vorhandene, zukünftige Entwicklungspotential, mit zahlreichen Facetten, bietet viele Perspektiven und machen Mut auf mehr.
Mit dem Neubaugebiet „Seeviertel“ hat sich unsere Gemeinde gemeinsam mit der RWE Power AG, der Aachener Stiftung Kathy Beys und der Entwicklungsgesellschaft indeland GmbH das Ziel gesetzt, eine Halbierung des Ressourcenverbauchs zu erreichen. Als erste Siedlung dieser Art in Deutschland zeigt das Seeviertel, wie sich Energieeffiziens und Ressourcenschonung vom ersten Spatenstich an in die Quartierentwicklung integrieren lassen. Auch ein Musterhaus wurde inzwischen fertiggestellt.
Alle neu geschaffene Baugebiete wurden gut angenommen und konnten die umsiedlungsbedingten Einwohnerverluste mittlerweile teilweise kompensieren. Auch weiterhin ist die Schaffung von Baugrundstücken und Wohnraum eine der wichtigsten Schwerpunkte unserer politischen Arbeit, den dadurch wächst auch die Steuerkraft der Gemeinde.
In der Ratssitzung vom 22.02.2018 wurde das Thema Versorgung mit Kita-Plätzen ausführlich erörtert und folgender Beschluss gefasst:
Der Rat der Gemeinde Inden beauftragt den Kreis Düren im Hinblick auf die große Zahl nicht versorgter Kinder in der Gemeinde Inden schnellstmöglich im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeiten als Träger der Jugendhilfe bedarfsgerecht Kindergartenplätze zu schaffen, evtl. auch einen neuen Kindergarten in der Gemeinde zu errichten, weil die die Gemeinde Inden dies nicht mehr leisten kann. Für die Zeit bis zur Fertigstellung ist eine Übergangslösung zu schaffen.
Nach unseren Informationen ist von der Kath. Kirche beabsichtigt eine Erweiterung des bestehenden Kindergartens in Inden/Altdorf um zwei Gruppen vorzunehmen.
Es wird immer konkreter, auf dem alten Gelände der Brikettfabrik an der Goltsteinstraße wird voraussichtlich das größte Indener Bauvorhaben außerhalb der Tagebau-Umsiedlung entstehen. Ein Investor plant dort einen Lebensraum für knapp 500 Menschen.
Darüber hinaus ist es jetzt, durch Bautätigkeiten auch erkennbar, also quasi amtlich, am Kraftwerk Weisweiler, auf der Fläche am Grachtweg, die auf Eschweiler und Indener Gebiet liegt, entsteht zur Zeit ein interkommunales Gewerbegebiet. Hier sollen rund 500 neue Arbeitsplätze entstehen. Zwei Unternehmen aus Aachen und Sitz in Würselen verlagern Arbeitsplätze zum Teil in das neue Gewerbegebiet, zum Teil werden die Arbeitsplätze neu geschaffen. Eschweilers Bürgermeister Rudi Bertram sprach auf seiner Rede aus Anlass des Baubeginns dankende Worte sowohl an BM Schuster, der in seiner Amtsperiode an diesem gemeinsamen Ziel maßgeblich beteiligt war und BM Langefeld der in diesem Sinne die Fortsetzung bis zur endgültigen Realisierung begleitete.
Dies und vieles mehr geben Anlass optimistisch in die Zukunft zu schauen.
Nach dem Doppelhaushalt 2015/2016 folgte im Jahr 2017 die vorläufige Haushaltsführung nach § 82 GO NRW, die auch als Nothaushaltsrecht bezeichnet wird. Das bedeutete, die Gemeinde darf nur ausschließlich Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Grund für diese vorläufige Haushaltsführung war, dass die Verwaltung kein belastbares Zahlenmaterial einschließlich Begründung, selbst auf entsprechende, mehrfache Nachfrage, zur Verfügung stellte.
Wir haben frühzeitig zum Ausdruck gebracht, dass für das Jahr 2018 eine weitere vorläufige Haushaltsführung verhindert werden muss.
Zum einen sind wir durch die Einschränkungen, die diese Haushaltsführung mit sich bringt, in unserem Handlungsbereich erheblich eingeschränkt, zum anderen werden die Aufsichtsbehörden dies sicherlich nicht länger dulden. Das Recht auf die kommunale Selbstverwaltung wäre mehr als gefährdet. Wir wollen aber als Rat selbst die Entscheidungen treffen, die sicherlich manchmal nicht einfach sind. Ziel muss es sein die Bürgerinnen und Bürger so lange wie möglich zu entlasten.
Uns war klar, für das Jahr 2018 führt kein Weg daran vorbei, dass wir über einen Haushaltsplan, der über ein Defizit verfügt, zu beschließen haben. Die im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind ständig aktuell zu überprüfen und danach bei der Ausführung des Haushaltsplans umzusetzen.
Nachdem mit großer Mehrheit der Ratsvertreter, der mit Datum vom 20.09.2017 eingebrachte erste Entwurf für die Haushaltsberatungen als nicht brauchbar abgewiesen wurde, (die UDB und auch BM Langefeld waren anderer Auffassung) erhielten wir am 21.02.2018 einen 2. Entwurf, dessen Zahlenwerk die Arbeitsgrundlage für unsere Beratungen bildete.
Der Termindruck wurde durch den überarbeiteten Entwurf für Politik und Verwaltung natürlich größer.
Ich denke Herrn Linzenich war sehr schnell klar, dass der erste Entwurf berechtigterweise von uns zurückgewiesen werden musste. Es gab zu viele Nacharbeiten die vorzunehmen waren. Durch seinen großen Arbeitseinsatz, seinem entsprechenden Sachverstand, seiner strukturierten Vorgehensweise und der notwendigen Geduld, setzte er sich mit unseren Fragen, Anregungen und Änderungswünsche auseinander und gab bereitwillig Auskünfte. Nur durch diese vertrauensvolle Zusammenarbeit war es überhaupt möglich ein für uns mit nachvollziehbaren Zahlen versehenes Produkt am heutigen Tag vorzulegen.
Er war auch, anders als der Bürgermeister, an allen wichtigen Sitzungen zum Haushaltsplan 2018 anwesend.
Dafür bedanken wir uns recht herzlich bei Ihnen Herr Linzenich. Bitte geben sie diesen Dank an alle Beschäftigten weiter, die in diesem Arbeitsprozess mit eingebunden waren.
Sicherlich hat Herr Linzenich auch einiges an Kritik einstecken müssen, für die er nicht die Verantwortung zu tragen hatte. Ich weiß, dass er diese Schelte richtig einzuordnen wusste und nie persönlich genommen hat.
Folgende Anmerkungen zum Haushaltsplan 2018 möchte ich nun aufzählen, wobei diese Aufzählung keine Wertigkeit darstellt und auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 weist im Ergebnisplan Ertrage in Höhe von 17.404.997 € und Aufwendungen in Höhe von 22.109.651 € aus.
Somit schließt er mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 4.704.654 € ab.
Die Aussage, dass nur die Kommunalpolitik auch weiterhin nicht in der Lage ist eine positive Genesung der Finanzlage herbeizuführen, hat weiterhin Gültigkeit. Die angedachten Verbesserungen durch Bund und Land sind nur erste Schritte in die richtige Richtung. Es bedarf darüber hinaus ein weiterer Ausgleich für immer mehr auferlegte Lasten und Aufgaben.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern wurden bereits im Dezember 2017 für das Haushaltjahr 2018 wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe: 550 v.H.
der Verwaltungsvorschlag lag bei 800 v.H.
Grundsteuer B für die Grundstücke: 780 v.H.
der Verwaltungsvorschlag lag bei 1200 v.H.
Gewerbesteuer: 550 v.H.
der Verwaltungsvorschlag lag bei 650 v.H.
Die angegebenen Steuersätze der 4. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Jahre 2019-2022 stellen nur eine Rechengröße für den Ausgleich im Jahr 2022 dar und müssen Jahr für Jahr neu beraten und beschlossen werden.
Die vom Bürgermeister in der Vergangenheit angedrohten möglichen Einsparmöglichkeiten wie
Schließung der Goltsteinschule,
Schließung von Dorfgemeinschaftshäusern oder Abgabe an private Träger sowie
Schließung von Sportplätzen oder Abgabe an private Träger wird es nicht geben.
Die Entwicklung auf der Goltsteinkuppe wird fortgesetzt. Für einen Kleinkinderspielplatzbereich U3 mit Teilbeschattung, sollen Mittel in Höhe von 50 T€ bereitgestellt werden. Die Finanzierung ist aus der Einnahme durch Parkgebühren machbar.
In diesem Zusammenhang ist der Sonnenschutz für Teilbereiche des schon vorhandenen Spielplatzes aufzugreifen. Auf Grund der hohen Sonneneinstrahlung, gerade in den Sommermonaten, sind die Besucherzahlen sehr rückläufig, da eine Nutzung durch die Kinder kaum möglich ist.
Es wäre ratsam einen Arbeitskreis einzusetzen, der entsprechende Vorschläge erarbeitet.
Von der Kath. Kirche erwerben wir ein Grundstück, das in unmittelbarer Nähe des Indemannes liegt. Die notwendigen Haushaltsmittel stehen bereit.
Der Stellenplan findet unsere Zustimmung.
Das Personalkostenbudgets wird jährlich um 120.000 € gekürzt, wobei der Bereich der Kindergärten von der Kürzung ausgenommen bleibt. Durch die Kürzung werden keine bestehenden Arbeitsverhältnisse betroffen.
Im Bereich der Heimatpflege (Volkstrauertag, Martinsfest) wird der gleiche Ansatz wie im Haushaltsjahr 2016 angesetzt.
Die Verwaltung will lt. Nachfrage in der Sitzung des Hauptausschusses keine zeitnahe Zusage zur Finanzierung an die Organisatoren machen. Das heißt, sie will so verfahren wie im letzten Jahr und keine finanziellen Mittel auszahlen.
In der heutigen Ratssitzung haben SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag auf Rückholung der Ausgaben nach § 41 Abs. 3 GO NRW im Jahre 2018 von den Geschäften der laufenden Verwaltung gestellt.
Der Gemeinderat kann somit einen Beschluss fassen, dass die die Kosten für den Volkstrauertag und St. Martin wie bis zum Jahre 2016 von der Gemeinde Inden finanziert werden.
Für die Schaffung vom Wohnraum werden Mittel in Höhe von 600 T€ eingebracht.
Auf Grund gestiegener Schülerzahlen in der Grundschule, wird im Zentralort Inden/Altdorf ein Erweiterungsbau notwendig. Für das laufende Jahr werden 500 T€ und für das Jahr 2019 200T€ bereitgestellt.
Der vorgelegte Reduzierungsplan der Verwaltung bei den Vereinszuschüssen entfällt für 2018. Das Niveau von 2016 soll belassen werden, da die Vereine mit dem Haushaltsjahr 2017 ohne jede Zuschüsse schon ihren Konsolidierungsbeitrag geleistet haben.
Übrigens: Zum Haushaltsplan 2015/16 hat der ‚Vorsitzende der UDB Fraktion u.a. ausgeführt, neue bebaute Grundstücke generieren ebenfalls zusätzlich Einnahmen aus der Grunderwerbssteuer. Eine solche Einnahmeposition findet sich aber nicht im Haushaltsplan, weil die Einnahmen der Grunderwerbssteuer dem Land NRW zufließen.
Zu seiner Aussage die Senkung der Gewerbesteuer wäre ein wichtiges Kriterium bei der Standortwahl, zitiere ich aus der 4. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts für die Haushaltsjahre 2012-2022 die Aussage der Verwaltung, die wie folgt lautet:
Standortentscheidungen von Gewerbetreibenden sind äußerst vielschichtig und hängen vorrangig von der Lage und den mit Lage verbundenen Standortfaktoren (Verkehrsanbindungen, Gleisanschlüsse, Versorgung etc.) ab. Des Weiteren spielen wegen der Mitarbeiterbindung auch immer mehr die sogenannten weichen Standortfaktoren (Landschaft, Freizeit, zentrale Angebote) eine Rolle. Eine Steuerung über den Gewerbesteuersatz wird eher als sehr gering eingeschätzt, eine Senkung würde sich zudem negativ auf den Haushalt auswirken.
Auch den vielen Ehrenamtlichen in den Vereinen, Organisationen und Verbänden zollen wir Respekt für ihr ehrenamtliches Engagement. Ohne ihren persönlichen Einsatz könnten viele Angebote in der Gemeinde nicht aufrechterhalten werden.
Für mich ist es nicht nachvollziehbar, weshalb Bürgermeister Langefeld die von der Frenzer Ortsvorsteherin mit der Dorfgemeinschaft fertiggestellten Projekte in Frage stellt und Spendenbescheinigungen nicht ausstellen will bzw. bereits ausgestellte zurückruft.
Da der Sachverhalt bekanntgemacht wurde, verzichte ich hier auf die Schilderung des kompletten Vorganges. Diese vom Bürgermeister plötzlich, ohne erkennbaren Grund praktizierte Vorgehensweise behindert die ehrenamtlichen Tätigkeiten.
Ein besonderer Dank den Kolleginnen und Kollegen des Koalitionspartners CDU. Es war ein überaus gutes und vertrauensvolles Miteinander und wir freuen uns auf die weitere gemeinsame Zusammenarbeit.
Die SPD Fraktion wird der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan für das Jahr 2018 – bestehend aus Ergebnisplan und Finanzplan- einschließlich Stellenplan sowie der weiteren Anlagen und der 4. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2012 bis 2022 unter Berücksichtigung der Änderungen im Hauptausschuss vom 14.06.2018 zustimmen.
Vielen Dank für ihr geduldiges Zuhören.
von Rudi Görke, Fraktionsvorsitzender