In der Ratssitzung am 02.06.2016 wurde vom Bürgermeister ein Nachtragshaushaltsplan 2016 eingebracht. Konsequenz hieraus war für die Fraktionen von SPD und CDU den Antrag zu stellen, daß der Rat mit sofortiger Wirkung eine haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 81 Abs. 4 der Gemeindeordnung NRW beschließt. Übrigens wurde die vom Bürgermeister angedrohte Beanstandung von der Kommunalaufsicht zurückgewiesen.
Zur Niederschrift der Ratssitzung