Der Gemeinderat ist nach § 41 der Gemeindeordnung NRW für alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zuständig, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt. Im übrigen kann er die Entscheidung über bestimmte Angelegenheiten auf Ausschüsse oder den Bürgermeister übertragen. Von diesem Recht machen die Fraktionen von SPD und CDU gebrauch und regeln die Zuständigkeiten neu.
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